Die Entwicklung der Rechtsprechung seit 2015
Seit 2015 hat sich die spanische Rechtsprechung im Time-Share-Recht deutlich zugunsten der Käufer entwickelt — auch für Verträge, die bereits seit 1999 bestehen.
Das ursprüngliche Gesetz 42/1998 wurde durch das Gesetz 4/2012 nachgebessert, unter anderem auf Druck einer EU-Vorgabe aus dem Jahr 2008.
Wiederkehrende Streitpunkte sind unzulässige Anzahlungen während der Widerspruchsfrist, der Verkauf als Clubmitgliedschaft statt als klassisches Time-Share, überproportional steigende Unterhaltszahlungen sowie fehlende Laufzeit- oder Objektbestimmungen.
Das oberste spanische Zivilgericht hat 2018 klargestellt, dass das Gesetz nicht nur klassische Time-Share-Verträge erfasst, sondern auch Clubmitgliedschaften, Urlaubspakete und den Handel mit Nutzungsrechten.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Prüfung Ihres Time-Share-Vertrags stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
