Time-Share-Recht in Spanien

Aktualisiert am: 22 September, 2026

Die Entwicklung der Rechtsprechung seit 2015

Seit 2015 hat sich die spanische Rechtsprechung im Time-Share-Recht deutlich zugunsten der Käufer entwickelt — auch für Verträge, die bereits seit 1999 bestehen.

Das ursprüngliche Gesetz 42/1998 wurde durch das Gesetz 4/2012 nachgebessert, unter anderem auf Druck einer EU-Vorgabe aus dem Jahr 2008.

Wiederkehrende Streitpunkte sind unzulässige Anzahlungen während der Widerspruchsfrist, der Verkauf als Clubmitgliedschaft statt als klassisches Time-Share, überproportional steigende Unterhaltszahlungen sowie fehlende Laufzeit- oder Objektbestimmungen.

Das oberste spanische Zivilgericht hat 2018 klargestellt, dass das Gesetz nicht nur klassische Time-Share-Verträge erfasst, sondern auch Clubmitgliedschaften, Urlaubspakete und den Handel mit Nutzungsrechten.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Prüfung Ihres Time-Share-Vertrags stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.

M

Zentrale Spanien

0034 922 788 881

Zentrale Deutschland

0049 971 0927

Veröffentlicht am: 12 Nov., 2020