Time Share Spanien

Auflösung des Vertrages, Befreiung von Unterhaltspflichten


Stand: 09.11.2020

Seit dem Jahre 2015 hat sich die Rechtsprechung in Spanien gewandelt, da der Käufer eines Ferienwohnrechts als schutzwürdiger Verbraucher angesehen wurde. Der Käufer bekommt bei den spanischen Gerichten Recht, in Bezug auf die Unwirksamkeitserklärung von Time Share Kaufverträgen, die seit dem Jahre 1999 geschlossen wurden.

Hierzu wurde Spanien durch die EU Verordnung aus dem Jahre 2008 verpflichtet. Das lückenhafte Gesetz L42/1998 aus dem Jahre 1998 musste mit dem neuen Gesetz L4/2012 nachgebessert werden.


Die Streitpunkte eines jeden Time Share Vertrages sind

  • Anzahlung in der Widerspruchsfrist (seit dem Gesetz 4/2012 jetzt Schadensersatzanspruch).
    Sollte die Belehrung zum Widerspruch ordentlich schriftlich erteilt worden sein, betrug die Frist und das Widerspruchsrecht 14 Tage.
    TIPP: Prüfen Sie Ihren Kaufvertrag zum Time Share Recht, ob Sie zum Widerspruchsrecht belehrt wurden, wenn nicht, dann liefe die Widerspruchsfrist 1 Jahr seit Vertragsschluss.
  • Es werden Time Share oder auch Ferienwohnnutzungsrechte nicht als solche verkauft, sondern als Mitgliedschaften (membresia Club Paradise, in den Silverpoint Teneriffa Fällen, oder Anfi Beach Club Gran Canaria in den Anfi Fällen)
  • Horrente jährliche Unterhaltszahlungen, trotz anfänglichem Kaufpreis, ohne dass Eigentümer Einfluss auf die Erholung der Unterhaltszahlung hat, ganz im Gegenteil, Marriott entzieht sofort das Nutzungsrecht, wenn die jährliche Unterhaltszahlung nicht bezahlt wird.
  • Keine Laufzeit Bestimmung, das Gesetz 4/2012 legt die maximale Laufzeit auf 50 Jahre
  • Keine Bestimmung des Apartments – Grundbuchdaten fehlen
  • Keine exakte Bestimmung der Nutzungszeit (Kalenderwoche).
    TIPP: Sind Sie Marriott oder Anfi Kunde, prüfen Sie Ihren damaligen Kaufvertrag, und unterschreiben Sie keine Vertragsaktualisierungen, da dort versucht wird, mit Spezialklausel die rechtswidrigen und nichtigen Verträge zu heilen.
    Bei Marriott (Marbella, Mallorca) und Anfi (Gran Canaria) wurden die Nutzungswochen nicht bestimmt, sondern Saionabschnitte definiert mit “Rot”, oder “Gold” Periode.



Das oberste spanische Zivilgericht hat mit Urteil vom 09.05.2018 den Schutzcharakter des Gesetzes aus dem Jahre 2012 in den Vordergrund gestellt, und es wird in dem Gesetz klargestellt, dass nicht nur der klassische Time Share Kaufvertrag erfasst, sondern auch die Clubmitgliedschaften und auch der Kauf von Urlaubspaketen, Wiederverkauf von Time Share Rechten und die Tauschbörse von Rechten.

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