Spanisches Immobilienrecht – Miteigentumsauflösung
Was ist eine Miteigentumsauflösung?
Ausgangsfall: nach der Erbschaft einer spanischen Immobilie erbt die Witwe 75% Eigentum an der spanischen Immobilie und die beiden Kinder jeweils 12.5%.
Ein Kind möchte das Eigentum zu 100% erwerben.
Es gibt jetzt den klassischen Kauf, sprich ein Kind zahlt die Mutter und das Geschwisterkind aus.
Steuerlich ist dies die ungünstigste Lösung, da Grunderwerbssteuer zu zahlen ist.
- Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura: 6.5%
- Mallorca, Ibiza 8-13% (wertabhängig progressiv)
- Valencia 10-11% (wertabhängig progressiv)
- Katalonein seit 27.06.2025 – Tabelle
Grunderwebssteuer Katalonien
Steuergünstigere Lösung – Miteigentumsauflösung
Keine Grunderwerbssteuer, sondern nur Dokumentensteuer
- Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura: 0,75%
- Mallorca, Ibiza 1,5%
- Valencia 1,5 %
- Katalonien 1,5%
Nicht nur der Erwerber hat steuerliche Ersparnisse, sondern auch der Veräusserer, sprich im vorliegenden Beispiel Mutter und Geschwister.
Bei richtiger steuerlicher Planung, fällt keine Gewinnsteuer von 19% bei steuerlich nicht Ansässigen in Spanien an.
Keine gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalia)
- Verkauf
- Schenkung
- Miteigentumsauflösung
sind stets im Einzelfall steuerlich zu berechnen, um die günstigste Variante zu finden und umzusetzen.
Scheidung
Vergleichbare Fälle sind bei einer Scheidung gegeben, dass nach der Scheidung ein Ehegatte die Immobilie zu 100% übernimmt.
Hier gibt es bei Auflösung des ehelichen Güterstands noch ein weiteres Argument, um die Gewinnsteuer von 19% zu sparen, die normalerweise auf die Differenz zwischen Anschaffungspreis und Verkaufspreis anfiele.
TIPP:
Auch bei einer Erbschaft kann bei Streit unter Erben die Miteigentumsauflösung und Zuweisung der Immobilie zu Gunsten von einem Erben, die „goldene“ und gleichsam günstigste Lösung sein.
Typische Streitfälle sind, dass ein Erbe die Immobilie nutzt und die anderen Erben keine Nutzungsmöglichkeit haben.
Dann wäre zunächst eine Räumungsklage anzudenken, doch diese bringt keine dauerhafte Befriedung des gespannten Verhältnisses.
Wogegen die Miteigentumsauflösung und Zuweisung der Immobilie zu einem Erben, fuer dauerhaften Frieden sorgt.
Unsere Leistungen im Überblick
- rechtliche Kontrolle der notwendigen Unterlagen und steuerliche Berechnung
- Vorbereitung der notariellen Urkunde mit deutscher Zusammenfassung zur Freigabe
- Regelung und Begleichung aller Schulden von Ihnen in Bezug auf die Immobilie in Spanien
- Begleichung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer bzw Freistellungsantrag
- Erstellung der obligatorischen staatlichen Gewinnsteuererklärung in Spanien, und Bezahlung der 19% Steuerlast oder Freistellung
- Steuerliche Vertretung in Spanien fuer den Fall der Steuerprüfung, die in der Regel innerhalb von 4 Jahren und 4 Monaten stattfindet.
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