Wohnungsgesetz Spanien 2024 (ley de viviendas)

Das neue Wohnungsgesetz wurde verabschiedet und trat am 26. Mai 2023 in Kraft

Aktuell 02.10.2023 WEG Mallorca

RA D. Luickhardt und Team beraten und vertreten Sie in Madrid, auf Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura.

Das Wohnungsgesetz regelt verschiedene Bereiche des Immobiliensektors. Es wurden neue Massnahmen zum Käuferschutz eingeführt (Art. 31). Neben dem Käuferschutz ist das Gesetz sehr stark auf die Vermietung von Immobilien ausgerichtet. Es wurden neue Massnahmen zur Unterstützung des Zugangs zum Wohnraum, Regelung von Zwangsräumungen oder zur Begrenzung der Mietpreise in Ballungsräumen verabschiedet.

Art.31 – Massnahmen zum Käuferschutz

Mindestinformationen bei Kauf- und Mietgeschäften mit Wohnungen

(1) Unbeschadet der in den geltenden Rechtsvorschriften der Autonomen Gemeinschaft enthaltenen Anforderungen kann der am Kauf oder an der Anmietung einer angebotenen Wohnung Interessierte vor der Formalisierung des Geschäfts und der Überweisung eines etwaigen Vorschusses folgende Informationenüber die Bedingungen des Geschäfts und die Merkmale der betreffenden Wohnung und des Gebäudes, in dem sie sich befindet, verlangen:

a) Identifizierung des Verkäufers oder Vermieters und gegebenenfalls der natürlichen oder juristischen Person, die im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit an der Vermittlung des Vorgangs beteiligt ist.

b) Wirtschaftliche Bedingungen des Vorgangs: Gesamtpreis und darin enthaltene Posten sowie die Finanzierungs- oder Zahlungsbedingungen, die ggf. festgelegt werden können.

c) Wesentliche Merkmale der Wohnung und des Gebäudes, darunter:

1. das Zertifikat oder die Bewohnbarkeitsbescheinigung

2. die Anerkennung der bebauten und nutzbaren Fläche der Wohnung, wobei im Falle einer Aufteilung in Wohneigentum die private Fläche von den Gemeinschaftsflächen zu unterscheiden ist und die Flächen der Wohnung mit einer geringeren Höhe als in den gesetzlichen Vorschriften vorgesehen auf keinen Fall zu diesen Zwecken angerechnet werden dürfen.

3. Alter des Gebäudes und gegebenenfalls die wichtigsten Änderungen oder Arbeiten, die vorgenommen wurden.

4. die in der Wohnung vorhandenen individuellen und gemeinschaftlichen Dienstleistungen und Einrichtungen.

5. Energieausweis

6. die Bedingungen für die Zugänglichkeit der Wohnung und des Gebäudes.

7. Zustand der Belegung oder Verfügbarkeit der Wohnung.

d) Rechtliche Informationen über die Immobilie: die Registeridentifikation (Grundbuchamt) der Immobilie mit Angabe der Belastungen und Lasten jeglicher Art sowie die in der Eigentumsurkunde festgelegte Beteiligungsquote.

e) Im Falle von Sozialwohnungen: ausdrücklicher Hinweis auf diesen Umstand und auf die geltende Rechtsschutzregelung.

f) Bei Gebäuden, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem erklärten Umfeld oder aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter offiziellem architektonischem Schutz stehen, sind Angaben zum Grad des Schutzes sowie zu den Bedingungen und Beschränkungen für Reform- oder Sanierungsmaßnahmen zu machen.

g) Alle sonstigen Informationen, die für den Kauf- oder Mietinteressenten von Bedeutung sein können, einschließlich der damit zusammenhängenden Aspekte territorialer, städtebaulicher, physikalisch-technischer, denkmalpflegerischer oder verwaltungstechnischer Natur.

weitere wichtige Regelungen

  1. Neudefinition der Grosseigentümer
  2. Abschaffung der jährlichen Mietanpassung
  3. Mietpreisregulierung in Ballungsgebieten bei Neuvermietung
  4. Übertragung der Maklergebühren vom Mieter auf den Vermieter
  5. Verbot der Erhöhung des Mietpreises durch zusätzliche extra Kosten
  6. Maßnahmen zum Schutz vor Zwangsräumungen
  7. Steuervorteile für Hauseigentümer
  8. erhöhte Grundsteuerbelastung für leer stehende Immobilien

Neudefinition der Grosseigentümer

Es wird zwischen Groß- und Kleineigentümern von Immobilien unterschieden.Großeigentümer: natürliche oder juristische Personen, die 5 oder mehr Wohnungen in Ballungsgebieten oder bis zu 10 Wohnungen in sonstigen Gebieten besitzen.
Kleineigentümer: natürliche oder juristische Personen, die weniger als 5 Wohnungen besitzen.

Abschaffung der jährlichen Mietanpassung

Ab Januar 2024 ist die Anpassung der Mietpreise auf maximal 3 % begrenzt.

Mietpreisregulierung in Ballungsgebieten bei Neuvermietung

Die Mietpreise für neue Verträge werden reguliert und gedeckelt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Preise für Mietwohnungen einzudämmen und zu senken, und wird nicht in Gebieten angewandt, die NICHT als Ballungsgebiete ausgewiesen sind.

Übertragung der Maklergebühren vom Mieter auf den Vermieter

Die Kosten des Maklers gehen zu Lasten des Vermieters. Der Mieter zahlt weiterhin die Kaution und die zusätzliche Bürgschaft, wenn er einen neuen Mietvertrag abschließt.

Verbot der Erhöhung des Mietpreises durch zusätzliche extra Kosten

Der Mietpreis darf nicht durch Hinzufügen neuer Kosten erhöht werden (Gemeinde, Müllabfuhr, etc.).

Maßnahmen zum Schutz vor Zwangsräumungen

Es werden verschiedene Massnahmen eingeführt wie: Beendigung von Zwangsräumungen ohne vorheriges Datum, obligatorischer Zugang zu außergerichtlichen Schlichtungsverfahren für schutzbedürftige Personen.

Steuervorteile für Hauseigentümer

Es werden Ermäßigungen von 50 – 90 % der von den Vermietern erzielten Mieten geplant (betrifft nur Langzeitvermietung der gewöhnlichen Wohnstätte).

erhöhte Grundsteuerbelastung für leer stehende Immobilien

Um Anreize für die Vermietung der leer stehenden Immobilien, wird die Regierung den Gemeinden gestatten, den Steueratz für diese Immobilien mit einem Aufschlag von bis zu 150 % zu erhöhen.

WEG Mallorca

Zum 2.10.23 wurde das neue Wohnungsgesetz auf Mallorca erlassen, und die wesentlichen Regelungen sind
  • erleichterte Umwandlung von Büroräumen in Wohnraum (Vorsicht bei Immobilienkäufen, wenn das Kataster Gewerberaum – local comercial statt vivienda ausweist)
  • Verfolgung und Ahnung der illegalen touristischen Vermietung ohne Lizenz ETV, insbesondere mit einer einstweiligen Verfügung die sofortige Einstellung der Vermietungsaktivität anzuordnen. Hiergegen ist regelmässig der Rechtsstreit zu bestreiten, und wir vertreten Sie in der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Mallorca.
  • Es wird coliving und cohousing eingeführt, so dass Wohnraum und Zimmer untevermietet werden können
  • es wird ein Register fuer verbilligten Wohnraum (HPL) eingeführt.

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