Handelsrecht, Gesellschaftsrecht Spanien

Hauptversammlung spanische Gesellschaft

Im Gesellschaftsrecht in Spanien wurde mit dem königlichen Dekret 8/2020 festgelegt, dass während des Alarmzustandes die Geschäftsführer ohne persönliche Anwesenheit der Gesellschafter oder Geschäftsführer schriftlich durchführen können. Die Geschäftsführer müssen mit dieser Maßnahme einverstanden sein.

Streit unter Gesellschaftern einer spanischen Gesellschaft

Hauptversammlungsprotokoll

In der Bescheinigung des Hauptversammlungsprotokolls – certificacion – muss genannt sein:

  • Namen der Geschäftsführer
  • Abstimmungsmodus: bei zwei gleichberechtigten Geschäftsführern muss Einstimmigkeit bestehen
  • Abstimmungsinhalt und Wahlergebnis – die schriftliche Stimmabgabe muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen

Diese Maßnahme gilt für Kapitalgesellschaften (SL, SA), als auch für Vereine und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (sociedades civiles) in Spanien.

Genehmigung und Hinterlegung von Jahresabschlüssen

Die Frist für die Erstellung des Jahresabschlusses einer spanischen Gesellschaft, ob ordentlich oder verkürzt, einzeln oder konsolidiert, sowie der übrigen gesetzlich vorgeschriebenen Berichte der Unternehmen wird bis zum Ende des Alarmzustandes ausgesetzt und ab diesem Zeitpunkt für weitere drei Monate wieder aufgenommen.

Auf diese Weise wird sowohl die Frist für die Genehmigung des Jahresabschlusses – Artikel 253 des Gesetzes bez. Kapitalgesellschaften (LSC) – als auch die Vorlegung – Artikel 279 des LSC – verzögert.

Gesetzliche Fristen

Aussetzung der aus einem gesetzlichen Auflösungsgrund abgeleiteten gesetzlichen Fristen.

Trennungsrecht vom Gesellschafter: Selbst wenn ein rechtlicher oder satzungsmäßiger Grund vorliegt, können die Gesellschafter in spanischen Kapitalgesellschaften das Recht auf Trennung erst nach dem Ende des Alarmzustandes und den gegebenenfalls vereinbarten Verlängerungen desselben ausüben.


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