Immobilienkauf/verkauf Spanien, Haftungsrecht, Erbrecht, Familienrecht

ZIVILRECHT
Ihr zuverlässiger Rechtsanwalt für Zivilrecht in Spanien
Was ist Zivilrecht und warum ist es wichtig?
Das Zivilrecht ist der Bereich des Rechts, der die privaten Beziehungen zwischen Personen regelt. Oft entstehen hier Konflikte, die eine klare gesetzliche Regelung erfordern – zum Beispiel bei Erbschaften, Scheidungen, medizinischen Behandlungsfehlern, Verkehrsunfällen oder Immobilienrecht.
Unser Anwaltsbüro bietet Ihnen professionelle und persönliche Unterstützung in allen Bereichen des Zivilrechts. Wir begleiten Sie zuverlässig – von der Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung.
Unsere Fachgebiete im Zivilrecht
1. Eigentumsrechte und Immobilienrecht
- Immobilienkauf / Immobilienverkauf
- Schenkung
- Erwerb durch Erbschaft oder andere gesetzliche Wege
- Besitzrechte und langjährige Nutzung (Usucapion)
- Regelung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Nutzungsrechten
2. Verträge und Verpflichtungen
Ob Mietvertrag, Kaufvertrag oder Reisevertrag – Verträge sind Teil unseres Alltags. Wir unterstützen Sie bei:
- Erstellung und Prüfung von Verträgen
- Lösung von Vertragsstreitigkeiten außergerichtlich oder vor Gericht
3. Familienrecht
- Trennung und Scheidung
- Sorgerechtsfragen
- Unterhalt
4. Erbrecht und Nachlassregelung
Nach einem Todesfall begleiten wir Sie bei:
- Testamentseröffnung und Nachlassabwicklung
- Gesetzlicher Erbfolge (mit oder ohne Testament)
- Fragen zum Erbschaftssteuerrecht
Weitere Schwerpunkte
- Schadensersatzrecht
- Verkehrsunfälle
- Medizinische Behandlungsfehler
- Allgemeine Rechtsberatung
Warum wir?
Deutschsprachige Beratung in Spanien
Langjährige Erfahrung im spanischen Zivilrecht.
Individuelle und transparente Betreuung
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung!
Unser Tätigkeitsschwerpunkt: Immobilienkauf in Spanien
Der Immobilienkauf in Spanien ist gesetzlich durch das spanische Bürgerliche Gesetzbuch geregelt.
In der Praxis kommt es besonders häufig bei sogenannten Vorkaufverträgen, bei Immobilienkäufen in Spanien, zu Rechtsstreit, da Anzahlungen geleistet werden, aber keine Gegenleistung erfolgt, sondern lediglich ein Verkaufsversprechen.
Sollte der Verkäufer nicht erfüllen wollen, muss er lediglich die erhaltene Anzahlung doppelt zurückzahlen. Damit ist der Verkäufer von der Vertragspflicht des Immobilienverkaufes entbunden. Der Käufer hat Möglichkeiten sich zu schützen. Daher sollten Sie als Immobilienkäufer in Spanien unser Immobilienservicekaufpaket in Anspruch nehmen, welches Ihnen Rechtssicherheit beim Immobilienkauf in Spanien bietet.
Den Leistungsinhalt und die Konditionen des Immobilienservicekaufpaketes entnehmen Sie bitte unserer Beschreibung auf
www.immobilienrecht-spanien.de
Nicht zuletzt gibt es beim Immobilienkauf in Spanien sowohl örtliche Unterschiede, als auch objektspezifische Besonderheiten.
- Immobilienkauf eines Appartements in Spanien – Achten Sie auf bezahlte Altschulden bei der Eigentümergemeinschaft.
- Immobilienkauf eines ländlichen Grundstücks (finca rústica) zum Bau eines Hauses – Achten Sie auf die Mindestgröβe für sogenannte “asentamientos rurales”.
- Immobilienkauf eines Chalets in Spanien (Neubau) – Achten Sie darauf, dass die Fertigstellungsbescheinigung und der Energiepass vorliegen.
- Immobilienkauf einer im Bau befindlichen Immobilie oder der Bau eines Eigenprojektes in Spanien – hier ist von Anfang an eine anwaltliche Betreuung erforderlich – angefangen von der Bauherrenhaftung bis zur Vertragsgestaltung des Generalunternehmervertrages/ Subunternehmervertrages.
Örtlich ist der Immobilienkauf auf Teneriffa von den bau- und bodenrechtlichen Normen auf den Kanarischen Inseln abhängig. Auch die Grunderwerbssteuer beträgt nur 6,5%, ganz anders als in Katalonien, wo Sie mit 10% Grunderwerbssteuer rechnen müssen und die Baunormen stark differieren, insbesondere auch die regionale Anwendung des Küstenschutzgesetzes in der Gegend von der Costa Brava.
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