Informationen für den Unternehmer und Arbeitnehmer

Königlisches Dekret 11/2020 vom 31.03.2020

Alarmzustand in Spanien – Corona Krise

Unternehmer:

Ein Unternehmer hat die Verpflichtung nach der Beendigung des Alarmzustandes mindestens den Arbeitsplatz 6 Monate zu erhalten, wenn er bei Reduzierung der Arbeitszeit (ERTE) 100% Befreiung von den Sozialabgaben erlangen möchte. Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer erhalten 75% Ermäßigung.

Arbeitnehmer:

Neu für den Arbeitnehmer ist, dass wenn er in der ERTE (Kurzarbeit oder vollständige Freistellung von der Arbeit) auch dann Arbeitsloenhilfe erhält, wenn er nicht die Anspruchszeiten erfüllt.



Weitere Maßnahmen des königlichen Dekrets, welches am 01.04.2020 in Kraft trat.


1. Spanisches Mietrecht: Betroffene der Covid Krise erhält Anrecht auf Mietvertragsverlängerung, Mietermäßigung und Schutz vor Räumung in einem gerichtlichen Räumungsprozess.

2. Hypotheken in Spanien: Nach Art.19 werden die Zahlungen von Zinsen und Tilgung ausgesetzt und die Darlehensdauer verlängert. Bürgen können nicht in Haftung genommen werden.

3. Bono social auch für Selbständige (Autonomos), die die Aktivität eingestellt haben, bzw 75% ihrer Einkünfte im Verhältnis zum Vorhalbjahr verloren haben. Sie können den Stromanbieter (oder auch Gas), Tarif für die Immobilie der gewerblichen Aktivität ohne Zuzahlung wechseln, den Stromvertrag kündigen und können die Stromzahlung für das Eigenheim aussetzen. Nach Art.29 muss der Stromanbieter auch ohne Zahlung Strom liefern, solange der Alarmzustand anhält.

4. Hausangestellte haben Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, die Ihnen normalerweise nicht zustünde.

5. Nach Art.33 gibt es auch Arbeitslosenhilfe für Arbeitnehmer, die mindestens einen Zeitarbeitsvertrag von 2 Monaten Laufzeit hatten

6.Bis zu 6 Monaten Aussetzung der Pflicht zur Beitragszahlung zur Sozialversicherung für Selbständige, autónomos.

7. Zoll Spanien: Bis zum 30.05.2020 können Zollzahlungen ausgesetzt werden.

8. Rechtsmittelfristen im spanischen Steuerrecht beginnen ab dem 30.5.2020 (verlängert am 21.04.2020) wieder zu laufen und im allgemeinen Verwaltungsrecht am nächsten Tag nach Beendigung des Alarmzustandes

9. Justiz: Gerichte in Spanien: Innerhalb von 15 Tagen nach Beendigung des Alarmzustandes wird von Aktionsplan erlassen, so dass die aufgelaufenen Gerichtsakten schnellstmöglich bearbeitet werden


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