Ist ein Rechtsanwalt in Spanien zugelassen für den Immobilienkauf, sei es aus zweiter Hand oder ein Neukauf, notwendig?


Rechtssicher Immobilien in Spanien kaufen – mit anwaltlicher Begleitung

Warum ein Rechtsanwalt beim Immobilienkauf in Spanien unerlässlich ist

Als Immobilienkäufer in Spanien stehen Sie vor zahlreichen Herausforderungen – insbesondere, wenn Sie mit dem spanischen Recht nicht vertraut sind. Viele Bauträger bei Neubauprojekten versuchen, sich aus der Verantwortung zu ziehen:

  • Keine Absicherung der Anzahlung

  • Fehlende oder unzureichende Baumängelversicherung

  • Verletzung gesetzlicher Informationspflichten

Dabei schützt Sie das spanische Gesetz RD 515/1989 – sofern Sie wissen, was Ihnen zusteht.


Unser Service – Für Sie in ganz Spanien

Wir vertreten Ihre Interessen rechtssicher in ganz Spanien – ob auf Mallorca, Teneriffa, in Andalusien, Valencia, Katalonien oder Asturien.

Mit unserer juristischen Begleitung können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: den Kauf Ihrer Traumimmobilie.


Gesetzliche Informationspflichten laut RD 515/1989

Artikel 4 – Grundlegende Informationen beim Neubaukauf

Verkäufer und Bauträger müssen dem Käufer unter anderem folgende Angaben bereitstellen:

  • Name, Anschrift und Handelsregisterdaten des Verkäufers

  • Lageplan und Grundriss der Immobilie

  • Beschreibung der Wohnung, Nutzfläche und Gemeinschaftsbereiche

  • Bau- und Ausstattungsmerkmale wie Materialien, Dämmung, Brandschutz

  • Wartungs- und Nutzungshinweise

  • Eintragung im Grundbuch (oder Hinweis auf fehlende Eintragung)

  • Gesamtpreis und Zahlungsbedingungen


Artikel 5 – Weitere Pflichten bei Neubauten und gebrauchten Immobilien

Zusätzlich müssen vorliegen:

  • Baugenehmigungen und städtebauliche Nachweise

  • Satzung der Eigentümergemeinschaft, inklusive Kontenübersicht

  • Nachweise über gezahlte Steuern

  • Vertragsbedingungen, insbesondere:

    • Käufer trägt nicht die gesetzlich dem Verkäufer zugeordneten Kosten

    • Freie Notarwahl für den Käufer

    • Hinweis auf relevante Artikel des Zivilgesetzbuchs

Bei noch im Bau befindlichen Objekten:

  • Fertigstellungstermin und Baufortschritt

  • Daten von Architekt und Bauunternehmen


Fazit: Gehen Sie kein Risiko ein

Viele dieser Informationen werden von Bauträgern gar nicht oder nur unzureichend offengelegt. Unsere rechtliche Begleitung sorgt dafür, dass Ihre Rechte als Käufer gewahrt bleiben – und Sie sicher investieren.


Vertrauen Sie auf rechtliche Expertise – für einen sicheren Immobilienkauf in Spanien.

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