Steuerberater, Buchhaltungsservice

Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen

umsatzsteuer spanien
Wir gründen wir Sie eine Firma in Spanien und bieten langfristige Betreuung in Recht und Steuer an.

IHR STEUERBERATER IN SPANIEN

Als Steuerberater in Spanien bieten wir eine integrale Lösung für Ihr Unternehmen an, welches in Spanien eine Tochtergesellschaft betreibt, oder in anderen Weise mit einem deutschen Unternehmen verknüpft ist, oder Handelsgeschäfte betreibt.

 

Wir bieten an

  1. Steuerberatung im spanischen Steuerrecht
  2. Steuerberatung in Bezug auf Doppelbesteuerungsabkommen Spanien Deutschland, Spanien Österreich, Spanien Schweiz
  3. Steuerberatung im deutschen Steuerrecht mit spanischem Bezug
  4. Erstellung aller spanischen Steuererklärungen in der:
    • spanischen Einkommensteuer
    • spanischen Körperschaftssteuer
    • spanischen Gewerbesteuer
    • spanischen Umsatzsteuer (IVA)
    • kanarischen Umsatzsteuer (IGIC)
    • Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer
    • Grunderwerbsteuer
    • Dokumentensteuer
  5. Umsatzsteuerrecht Spanien, Deutschland
  6. Steuerliche Massnahmen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Deutschland und Spanien
  7. Begleitung von Steuerprüfungen in Spanien
  8. Verteidigung gegen Steuerbescheide
  9. Klagen vor den spanischen Finanzgerichten
  10. Klagen vor allen besonderen Verwaltungsgerichten in ganz Spanien, in allen Instanzen im spanischen Steuerrecht
  11. Due Diligence beim Unternehmenskauf und Immobilienkauf mit SL (spanischen GmbH) Konstruktionen
  12. Finanzbuchhaltung nach spanischen Buchhaltungsnormen mit Bilanzierung und Jahresabschluss
  13. Deutschsprachige Beratung und Information zur laufenden Buchhaltung in Spanien (Reporting, BWA Analyse)
  14. Lohnbuchhaltung mit Erstellung der Lohnabrechnungen und Arbeitsverträgen
  15. Firmengründung in Spanien, sei es als Tochtergesellschaft, Betriebsstätte oder Holding
  16. Firmengründung auf Teneriffa, oder Gran Canaria, oder anderen Kanarischen Inseln unter Ausnutzung der Steuervorteile der ZEC und RIC mit 4% Körperschaftssteuerbelastung