Erbauseinandersetzung in Spanien im Jahre 2025-26 oder die guenstige Miteigentumsaufloesung – beachten Sie die Pflichtteilsrechte nach spanischem oder auch deutschem Recht.
Wir bieten eine zügige Abwicklung Ihrer Erbschaft in Spanien innerhalb von 6 Wochen an, mit vollständiger Erledigung der Erbschaftsteuererklärung in Madrid (bei nicht in Spanien ansässigen ist die zustaendige Finanzbehoerde in Madrid, wenngleich heute alle Steuererklaerungen elektronisch eingereicht werden; TIPP Das Erbschaftssteuerrecht kann gewaehlt werden und wir pruefen die guenstigste Option fuer Sie) und Grundbuchumschreibung.
In der Praxis kommt es jedoch vor, dass nicht alle Erben bei der aussergerichtlichen Erbauseinandersetzung mitwirken. Damit kann die Erbauseinandersetzung nicht aussgerichtlich bei einem Notar stattfinden.
Warum benötige ich die Erbauseinandersetzung in Spanien, wenn die Erben in Deutschland leben?
Die Erbauseinandersetzung ist immer dann in Spanien erforderlich, wenn eine Immobilie in Spanien oder Bankguthaben vererbt werden.
Hat der Verstorbene seine 3 Kinder als Erben auf die Immobilie auf Teneriffa eingesetzt, dann entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese muss in das Grundbuch eingetragen und auseinandergesetzt werden. Die Auseinandersetzung in einer notariellen Urkunde ist guenstig, doch es bedarf der Uebereinstimmung aller Erben.
Hierbei müssen alle 3 Erben mitwirken. Wenn dies nicht der Fall ist, ist eine
Klage auf Erbauseinandersetzung in Spanien einzureichen
Auch bei Streitigkeiten um die Nutzung der Immobilie auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura oder Mallorca ist die Erbauseindernsetzung mit Teilungsklage und Teilungsversteigerung und Erlösteilung der zu empfehlende Rechtsweg.
Ein Gerichtsstand in Spanien ergibt sich aufgrund der Belegenheit der Immobilie, sollte nicht schon ein Testament in Spanien erstellt worden sein, welches den Erbübergang in Spanien regeln sollte und den Gerichtsstand in Spanien fixiert.
Tipp
Nach Art.10 Schiedsgerichtsbarkeitsgesetz kann sogar ein Schiedsgericht angerufen werden, wenn im Testament vorgesehen.
Gerichtliches Verfahren zur Erbauseinandersetzung im Überblick
4 Stufen
- Inventar
- Bewertung
- Auflösung der Erbengemeinschaft (liquidación)
- Zuweisungen des Eigentums an einzelne Erben (adjudicación)
Klage auf Erstellung des Nachlassinventars + Bewertung
Wenn eine Einigung erlangt wird, dann folgt die Verfahrensbeendigung und die Aufteilung des Nachlassvermögens.
Wenn keine Einigung erzielt wird, wird das Verfahren vor dem Richter der ersten Instanz fortgeführt (Art.782 ff.LEC spanisches Zivilprozessgesetz) und ein Nachlassverwalter zur Erstellung des Inventars bestellt.
Der Nachlassverwalter zahlt die Pflichtteile aus, erfüllt die Vermächtnisse und tilgt die Schulden des Nachlass. Das Restvermögen wird dann geteilt, soweit teilbar.
Das Urteil in erster Instanz über die Zuweisung und Quoten der Zuteilung an jeden einzelnen Erben wird gefällt.
Der Urteil wird erst mit Zustimmung des Nachlassverwalters und des Gerichtssekretäers rechtskräftig.
Zuletzt findet die Zuweisung oder Teilungsversteigerung und Erlösteilung statt.
Sonderfälle in der Erbrechtspraxis
Es gibt nur die Immobilie auf Teneriffa oder Mallorca, aber 3 Erben.
Wer soll die Immobilie erhalten?
In der Rechtsprechung muss der Erbe, der die Immobilie erhält, die beiden anderen Erben aus dem Nachlassvermögen auszahlen. Diese Rechtsprechung aus dem Jahre 2003 wurde dann in 2008 gelockert. Der Erbe muss nicht aus Nachlassmitteln auszahlen, sondern kann auch Eigenmittel nutzen.
Sollte kein Erbe Interesse an der Immobilie haben, bleibt nur der freihändige Verkauf oder die Teilungsversteigerung aufgrund des Urteils zur Erbauseinandersetzung auf Teneriffa / Mallorca.
Service LEGALIUM
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Spanisches Pflichtteilsrecht
In vielen Fällen gibt es Zweifel darüber, wie das Pflichtteilsrecht, insbesondere in Patchwork-Familien, geschützt werden kann. Stellen wir uns folgenden Fall vor: Ein Vater von zwei Kindern aus einer früheren Ehe verstirbt und hinterlässt eine zweite Ehefrau, die nicht die Mutter der Kinder ist. Es wurde kein Testament verfasst. Welche Rechte haben die Kinder?
Nach dem allgemeinen Recht (Spanien, mit Ausnahme der Gebiete mit Sonderrechten) erben die Kinder zu gleichen Teilen als gesetzliche Erben zwei Drittel. Die Witwe hat Anspruch auf den Nießbrauch am sogenannten „Verbesserungsteil“, fällt jedoch nicht unter den Pflichtteil der Kinder. Allerdings gibt es auf den Balearen und in Katalonien Besonderheiten: Auf den Balearen (Mallorca, Ibiza) beträgt der Pflichtteil für die Kinder ein Drittel, in Katalonien ein Viertel.
Liegt kein Testament vor, muss die Erbenerklärung (Erbschein Spanien) beantragt werden. Wenn danach die Pflichtteilsberechtigten ihr Recht verletzt sehen, können sie gerichtliche Schritte einleiten.
Seit April 2025 ist mit Inkrafttreten des Gesetzes 1/2025 vom 2. Februar, das die angemessenen Methoden der Streitbeilegung (MASC-Verfahren) regelt, der Nachweis verpflichtend, dass zuvor einer dieser Wege – wie Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren – versucht wurde, bevor die Klage eingereicht wird. Ohne diesen Nachweis kann das Gericht die Klage abweisen.
Gerade in diesem Fall ist die Mediation aufgrund ihrer Flexibilität und Vertraulichkeit besonders nützlich, da sie familiäre Einigungen erleichtert.
TIPP Dennoch gibt es eine Möglichkeit, ein MASC-Verfahren bei gerichtlichen Erbteilungen zu vermeiden. Da es sich um eine gesetzliche Erbfolge handelt und kein Testamentsvollstrecker ernannt wurde, kann ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Bestellung eines amtlichen Testamentsvollstreckers eingeleitet werden, wodurch ein Schlichtungs-Verfahren entbehrlich wird, bevor ein Erbteilungsprozess geführt werden kann.
Die gerichtliche Klage wird durch die Vorlage von Nachweisen über Verwandtschaft, Vermögenswerte und Pflichtteilsquoten gemäß der jeweils geltenden Rechtsvorschriften eingereicht. Auf den Balearen, Mallorca, Ibiza und in Katalonien (Costa Brava, Sitges, Tarragona) ist es besonders wichtig, die Pflichtteile korrekt zu berechnen, da sie sich vom allgemeinen spanischen Erbrecht unterscheiden.
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