Einkommensteuer Spanien – Beckham Gesetz
Wie neu zuziehende Steuerresidenten in Spanien ihre Besteuerung optimieren können
Das besondere Steuerregime für Entsandte, besser bekannt als Beckham-Gesetz, ermöglicht es Steuerpflichtigen, die nach Spanien ziehen, als Nichtansässige zu besteuern und auf ihre Arbeitseinkünfte einen festen Steuersatz von 24 % bis zu 600.000 € jährlich anzuwenden.
Dies kann zu einer sehr erheblichen Steuerersparnis führen, die in vielen Fällen während der Geltungsdauer des Regimes mehrere Hunderttausend Euro erreicht.
In den letzten Jahren wurde die Rechtslage wesentlich angepasst, wodurch die Anwendungsbereiche erweitert und die Voraussetzungen flexibilisiert wurden:
- Geschäftsführer spanischer Gesellschaften, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, auch wenn sie Alleingesellschafter sind.
- Digitale Nomaden und Mitarbeiter von Start-ups, die nach Spanien ziehen.
- Verkürzung der „Steuer-Quarantäne“: von 10 auf 5 Jahre.
- Ausweitung des Regimes auf Familienangehörige des Entsandten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wir von Legalium de Cano y Luickhardt, S.L. haben hierzu ein praxisorientiertes und kostenloses Handbuch erstellt, das die wesentlichen Punkte des neuen Beckham-Gesetzes sowie die steuerlichen Vorteile klar und kompakt zusammenfasst.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?