Der Mietvertrag bleibt bestehen
Artikel 14 des spanischen Mietgesetzes (LAU) regelt, dass ein Mieter auch bei einem Verkauf der vermieteten Immobilie grundsätzlich weiter in der Wohnung wohnen bleiben darf. Der Käufer tritt dabei in die Position des Verkäufers als Vermieter ein. Wie lange dieser Schutz genau gilt, hängt vom Datum des Mietvertrags ab.
Mietverträge vor Juni 2013
Für Mietverträge, die vor dem 6. Juni 2013 abgeschlossen wurden, tritt der Käufer für mindestens fünf Jahre in den bestehenden Mietvertrag ein, unabhängig von einer Grundbucheintragung des Mietvertrags.
Mietverträge zwischen Juni 2013 und Dezember 2018
Für Mietverträge aus diesem Zeitraum besteht für den Käufer keine automatische Eintrittspflicht in den Mietvertrag, wenn dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist, in diesem Fall besteht kein besonderer Mieterschutz gegenüber dem neuen Eigentümer.
Rechte des Mieters bei einer Zwangsversteigerung
Wird die vermietete Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung veräußert, steht dem Wohnraummieter zudem ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.
Wer eine vermietete Immobilie in Spanien kauft oder verkauft, sollte das genaue Datum und den Registrierungsstatus des bestehenden Mietvertrags deshalb vor der Anzahlung prüfen lassen, da davon der tatsächliche Mieterschutz abhängt.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Falls in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.
