Räumungsklage in Spanien

Aktualisiert am: 4 September, 2026

Ablauf und die neue MASC-Pflicht seit 2025

Eine Räumungsklage in Spanien hängt oft eng mit einem Immobilienkauf oder -verkauf zusammen, etwa wenn ein Verkäufer sich zum Verkauf entschließt, weil eine Immobilie besetzt ist und eine schnelle Räumung über die spanischen Gerichte kaum realistisch erscheint.

Die neue Zulässigkeitsvoraussetzung seit April 2025

Seit dem 3. April 2025 gilt durch die Ley Orgánica 1/2025 eine wichtige neue Hürde: Bevor eine Räumungsklage wegen Mietrückstands bei Gericht eingereicht werden kann, muss der Vermieter nachweisen, dass er zuvor ein sogenanntes Medio Adecuado de Solución de Controversias (MASC) versucht hat, also einen ernsthaften außergerichtlichen Einigungsversuch. Eine bloße Zahlungsaufforderung kann diesen Nachweis unter Umständen erfüllen, wenn daraus eine erkennbare, ernsthafte Verhandlungsbereitschaft hervorgeht, eine reine Formalmahnung reicht nach bisheriger Rechtsprechung dagegen nicht aus. Fehlt dieser Nachweis, wird die Klage nicht zur Verhandlung zugelassen.

Was das für die Verfahrensdauer bedeutet

Eine Prozessdauer von sechs Monaten gilt weiterhin als guter Fall, bei illegaler Besetzung besteht zudem stets das Risiko einer erneuten Besetzung nach der Räumung. Durch die MASC-Pflicht verlängert sich der Weg bis zur Klageerhebung um die Zeit des vorgeschalteten Einigungsversuchs, in der Praxis häufig um mehrere Wochen.

Wer eine Räumungsklage in Spanien plant, sollte den MASC-Nachweis deshalb von Beginn an mitdenken, statt ihn erst bei Klageeinreichung nachzuholen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Falls in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.

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Veröffentlicht am: 9 Jan., 2019