Eine wichtige Begriffsverwechslung in Spanien
In Spanien wird der Begriff Kaufoption von Maklern und Privatpersonen häufig fälschlich verwendet, obwohl inhaltlich ein regulärer Immobilienkauf mit Anzahlung gemeint ist. Diese Begriffsverwechslung kann im Streitfall zu erheblichen Auslegungsproblemen führen.
Der eigentlich gemeinte Vertrag: contrato de compraventa con arras
Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte einen privatschriftlichen Kaufvertrag mit einer Anzahlung von in der Regel 10 Prozent abschließen, auf Spanisch contrato de compraventa con arras. Dieser Vertrag gilt als verbindlicher Kaufvertrag mit einer Vertragsstrafe von 10 Prozent bei Rücktritt des Käufers oder Nichterfüllung durch den Verkäufer, je nach vereinbarter Arras-Art mit leicht unterschiedlichen Rechtsfolgen.
Warum die Vertragsüberschrift rechtlich relevant wird
Wird ein solcher Vertrag versehentlich als Kaufoption überschrieben, kann ein Gericht im Streitfall zu dem Ergebnis kommen, dass tatsächlich nur ein Optionsrecht vereinbart wurde, mit entsprechend schwächeren Rechtsfolgen für den Käufer.
Wer eine Immobilie in Spanien kauft, sollte deshalb genau prüfen lassen, ob der vorgelegte Vertrag inhaltlich tatsächlich das regelt, was seine Überschrift verspricht.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Kaufvertrags in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.
