Beurkundung von notariellen Urkunden und Verträgen

Aktualisiert am: 5 September, 2026

Beurkundung per Videokonferenz in Spanien

Mit der Ley 11/2023 zur Digitalisierung notarieller und registerrechtlicher Verfahren, in Kraft seit November 2023, können bestimmte notarielle Urkunden in Spanien per Videokonferenz und elektronischer Unterschrift beurkundet werden.

Welche Urkunden per Videokonferenz möglich sind

Zu den Urkunden, die per Videokonferenz beurkundet werden können, zählen unter anderem die Gründung von Gesellschaften, Ernennungen und Bevollmächtigungen nach dem Handelsgesetz sowie bestimmte Vollmachten zur rechtlichen Vertretung oder Vertretung vor Behörden.

Wo die Grenze der Digitalisierung liegt

Generalvollmachten sind von der Möglichkeit der Videokonferenz-Beurkundung ausdrücklich ausgenommen und erfordern weiterhin die persönliche Anwesenheit vor dem Notar.

Wer eine Urkunde in Spanien beurkunden lassen möchte, ohne persönlich vor Ort zu sein, sollte deshalb vorab klären lassen, ob die konkrete Urkunde tatsächlich für das Videokonferenzverfahren infrage kommt.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Vorhabens in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.

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Zentrale Spanien

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Veröffentlicht am: 9 Nov., 2023