Steuerliche Besonderheiten der Balearen
Ein Immobilienkauf auf Mallorca, Ibiza oder Menorca folgt zwar dem allgemeinen spanischen Immobilienrecht, bei der Steuerlast weichen die Balearen aber spürbar vom Rest Spaniens ab, mit einer eigenen, mehrstufigen Staffelung, die zudem 2026 zweimal angepasst wurde.
Die Grunderwerbsteuer bei gebrauchten Immobilien
Bei gebrauchten Immobilien fällt auf den Balearen die Grunderwerbsteuer (ITP) progressiv gestaffelt zwischen 8 und 13 Prozent an, abhängig vom Kaufpreis. Für den Erwerb der eigenen Hauptwohnung gilt ein ermäßigter Satz von 4 Prozent, dieser greift jedoch nur für die ersten 270.151,20 Euro des Immobilienwerts, unabhängig davon, wie hoch der Gesamtpreis ist.
Warum es zwei unterschiedliche Grenzwerte gibt
Damit ein Käufer überhaupt Zugang zur Ermäßigung erhält, darf der Gesamtwert der Immobilie eine weitere, höhere Wertgrenze nicht übersteigen. Diese Zugangsschwelle wurde 2026 zweimal angehoben, zunächst zum 1. März 2026 auf 307.089 Euro für Mallorca, dann zum 14. Juni 2026 auf 331.859,70 Euro für Mallorca und Menorca, für Ibiza und Formentera gilt seither 378.212 Euro. Liegt der Immobilienwert innerhalb dieser Zugangsschwelle, wird trotzdem nur der Anteil bis 270.151,20 Euro mit 4 Prozent besteuert, der übersteigende Betrag bis zur Zugangsschwelle mit dem allgemeinen Satz von 8 Prozent. Für Käufer unter 36 Jahren, kinderreiche Familien und Personen mit anerkannter Behinderung gilt innerhalb derselben Grenzen ein noch günstigerer Satz von 2 Prozent.
Neubau: Umsatzsteuer statt Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer neu errichteten Immobilie direkt vom Bauträger fällt keine Grunderwerbsteuer an, stattdessen 10 Prozent Umsatzsteuer sowie eine zusätzliche Dokumentensteuer (AJD) von 1,5 Prozent.
Wer eine Immobilie auf den Balearen kauft, sollte die tatsächlich zu erwartende Steuerlast deshalb frühzeitig konkret durchrechnen lassen, da die Ermäßigung und die bloße Zugangsschwelle häufig verwechselt werden.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Immobilienkaufs auf den Balearen stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz vor Ort zur Verfügung.
