VERBRAUCHERSCHUTZ SPANIEN

Die neue Bankverifizierung in der EU

 

Ab dem 09. Oktober 2025 führt das europäische Bankwesen eine entscheidende regulatorische Änderung zur Sicherheit von Überweisungen ein: die verpflichtende Überprüfung des Namens des Zahlungsempfängers im Abgleich mit der IBAN.

 

Diese Anforderung, festgelegt in Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/886 vom 13. März 2024, soll digitale Betrugsfälle verhindern, insbesondere „Man-in-the-Middle“-Angriffe und Identitätsdiebstahl.

Marta und die Warnung, die ihre Überweisung rettete:

Marta möchte von ihrem Handy aus 1.500 EUR an ihren gewohnten Lieferanten überweisen. Sie gibt die korrekte IBAN ein, macht jedoch beim Namen des Empfängers einen kleinen Fehler: „Juan Pérez S.A.“ statt „Juan Pérez SL“.

Bis vor Kurzem wäre die Überweisung ohne Warnung ausgeführt worden, und eine Korrektur wäre schwierig gewesen.

Heute gibt die App ihrer Bank dank der neuen Vorschrift sofort eine Warnung aus: „Der Name stimmt nicht mit dem IBAN-Inhaber überein. Bitte überprüfen Sie die Angaben vor der Bestätigung.“ Marta erkennt den Fehler, korrigiert die Daten und sendet das Geld sicher.

Diese Änderung ist ein bedeutender Fortschritt. Bisher genügte laut der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) und deren Umsetzung in Spanien durch das Königliche Gesetzesdekret 19/2018 eine gültige IBAN, damit die Überweisung als autorisiert galt.

 

Selbst der spanische Oberste Gerichtshof bestätigte im Urteil 507/2025 (Fall Alvipre Factory, S.L. gegen Banco Sabadell, S.A.), dass Banken von der Haftung befreit waren, wenn die IBAN korrekt und die Transaktion authentifiziert war. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/886 ändert sich dies: Nun ist die Namensübereinstimmung verpflichtend und stärkt die Sorgfaltspflicht und Verantwortung der Banken.

Die Vorschrift unterscheidet zwischen vollständiger, teilweiser oder fehlender Übereinstimmung und generiert je nach Fall entsprechende Warnungen.

 

Diese Pflicht gilt sowohl für Standard- als auch für Sofortüberweisungen, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden. Frühere Erfahrungen im Vereinigten Königreich („Confirmation of Payee“) und in den Niederlanden („IBAN-Naam Check“) haben die Wirksamkeit dieses Systems gezeigt und Identitätsbetrug reduziert.

Außerdem legt die Verordnung fest, dass die Bank den Kunden sofort entschädigen muss, wenn die Überprüfung fehlschlägt und ein Fehler auftritt. Damit werden die Standards der Sorgfaltspflicht (KYC, CDD, EDD) gestärkt. In der Praxis entsteht so ein Moment des Innehaltens, der es ermöglicht, Fehler oder potenziellen Betrug zu erkennen, bevor das Geld das Konto verlässt.

Zusammengefasst zeigt Martas Geschichte, wie ein einfacher Hinweis den Unterschied machen kann.

Die neue Vorschrift schützt nicht nur die Kunden, sondern setzt auch einen Standard für Sicherheit, Transparenz und Vertrauen im europäischen Bankwesen im digitalen Zeitalter.


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