VERBRAUCHERSCHUTZ SPANIEN
Die neue Bankverifizierung in der EU
Diese Anforderung, festgelegt in Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/886 vom 13. März 2024, soll digitale Betrugsfälle verhindern, insbesondere „Man-in-the-Middle“-Angriffe und Identitätsdiebstahl.
Marta und die Warnung, die ihre Überweisung rettete:
Bis vor Kurzem wäre die Überweisung ohne Warnung ausgeführt worden, und eine Korrektur wäre schwierig gewesen.
Heute gibt die App ihrer Bank dank der neuen Vorschrift sofort eine Warnung aus: „Der Name stimmt nicht mit dem IBAN-Inhaber überein. Bitte überprüfen Sie die Angaben vor der Bestätigung.“ Marta erkennt den Fehler, korrigiert die Daten und sendet das Geld sicher.
Selbst der spanische Oberste Gerichtshof bestätigte im Urteil 507/2025 (Fall Alvipre Factory, S.L. gegen Banco Sabadell, S.A.), dass Banken von der Haftung befreit waren, wenn die IBAN korrekt und die Transaktion authentifiziert war. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/886 ändert sich dies: Nun ist die Namensübereinstimmung verpflichtend und stärkt die Sorgfaltspflicht und Verantwortung der Banken.
Diese Pflicht gilt sowohl für Standard- als auch für Sofortüberweisungen, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden. Frühere Erfahrungen im Vereinigten Königreich („Confirmation of Payee“) und in den Niederlanden („IBAN-Naam Check“) haben die Wirksamkeit dieses Systems gezeigt und Identitätsbetrug reduziert.
Zusammengefasst zeigt Martas Geschichte, wie ein einfacher Hinweis den Unterschied machen kann.
Die neue Vorschrift schützt nicht nur die Kunden, sondern setzt auch einen Standard für Sicherheit, Transparenz und Vertrauen im europäischen Bankwesen im digitalen Zeitalter.
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