Buchhaltung für Betriebsstätten in Spanien
Führt eine deutsche GmbH ihre Buchhaltung in DATEV (SKR03 oder SKR04) und gründet eine Betriebsstätte in Spanien, stellt sich schnell die Frage, wie beide Systeme ohne doppelte Buchführung und ohne Papierflut zusammengeführt werden können.
Wie die Übertragung technisch funktioniert
Der Export aus DATEV – Kontenplan, Kunden- und Lieferantendaten, Buchungsbewegungen im DATEV-/CSV-Format – wird in den spanischen Kontenrahmen (Plan General Contable) überführt. Die SKR-Konten werden den PGC-Konten zugeordnet, deutsche Steuerschlüssel den spanischen Sätzen angepasst und die Bewegungen in die spanischen Pflichtbücher importiert.
Warum die Steuersätze korrekt zugeordnet werden müssen
Auf dem spanischen Festland gelten die IVA-Sätze von 21, 10 und 4 Prozent. Auf den Kanarischen Inseln kommt stattdessen das IGIC zur Anwendung, mit einem Regelsatz von aktuell 7 Prozent – ein eigenständiges Steuersystem der Agencia Tributaria Canaria, nicht lediglich ein niedrigerer IVA-Satz. Entsprechend unterscheiden sich auch die Meldeformulare: Auf dem Festland erfolgt die Umsatzsteuermeldung über Modelo 303, auf den Kanaren über Modelo 420; die zusammenfassende Meldung innergemeinschaftlicher Geschäfte läuft über Modelo 349.
Was das für den laufenden Betrieb bedeutet
Die Integration kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen, je nach Meldepflicht der Betriebsstätte. Berichte lassen sich auf Deutsch, Englisch oder Spanisch bereitstellen, sodass Geschäftsführung und spanische Betriebsstätte mit denselben, konsistenten Zahlen arbeiten – ohne parallele Buchführung und ohne Medienbrüche zwischen beiden Ländern.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für die Einrichtung Ihrer DATEV-PGC-Schnittstelle stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.
