Verkehrsunfall Spanien

STAND: 8.8.2025
VERKEHRSUNFALL SPANIEN: RECHTSGRUNDLAGE UND ENTSCHÄDIGUNG
• “Im Falle eines Verkehrsunfalls hat die geschädigte Person Anspruch auf Entschädigung für die erlittenen Personen- und Sachschäden. Die rechtliche Grundlage findet sich in Artikel 1.902 des spanischen Zivilgesetzbuchs, der die Haftung für unerlaubte Handlungen regelt, sowie im Königlichen Gesetzesdekret 8/2024, das die zivilrechtliche Haftung und die obligatorische Kfz-Versicherung regelt.
• Die Versicherung des verantwortlichen Fahrzeugs muss der geschädigten Person eine Entschädigung zahlen, auch ohne dass ein Verschulden nachgewiesen werden muss, solange der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Vorfall und dem Schaden belegt ist. Die Forderung kann körperliche Schäden, immaterielle Schäden, entgangenen Gewinn, medizinische Ausgaben, bleibende Beeinträchtigungen und Vermögensverluste umfassen.
• Die Berechnung der Entschädigung basiert auf dem jährlich aktualisierten spanischen „Baremo de Tráfico“. Bewertet werden Faktoren wie das Alter des Opfers, die Genesungstage (unterscheidend zwischen arbeitsunfähigen und nicht arbeitsunfähigen Tagen), das Vorliegen bleibender Schäden, Einkommensverluste und notwendige medizinische Behandlungen.
• Ein Beispiel wäre eine 35-jährige Person, die nach einem Auffahrunfall ein Halswirbelsäulen-Schleudertrauma erleidet. Es erfolgt eine 10-tägige Arbeitsunfähigkeit, davon 10 Tage gaenzlich arbeitsunfähig und 10 Tage nur teilweise arbeitsfähig. Es verbleiben keine bleibenden Schäden.
• 10 arbeitsunfähige Tage x 65,25 € = 642,50 €.
• 10 nicht arbeitsunfähige Tage x 32,13 € = 321,30 €.
• Nachgewiesene medizinische Ausgaben: 200 €
• Gesamte Entschädigung: 1.163,80 €.
• Dieses Beispiel dient zur Orientierung. Jeder Fall sollte individuell bewertet werden, wobei ärztliche Gutachten und persönliche Umstände zu berücksichtigen sind.”
VERKEHRSUNFALL SPANIEN: BENÖTIGTE UNTERLAGEN FÜR DIE FALLAUFNAHME
„Im Falle eines Verkehrsunfalls ist es entscheidend, von Anfang an alle relevanten Unterlagen zu sammeln, um die Erfolgsaussichten einer Forderung angemessen bewerten zu können. Nachfolgend sind die Mindestinformationen aufgeführt, die für die Prüfung des Falls erforderlich sind:
Beispiel:
Ein Fahrer erleidet einen Unfall, nachdem ein anderes Fahrzeug ein Stoppschild missachtet und ihn gerammt hat. Die verletzte Person wird vor Ort vom Rettungsdienst und später in der Notaufnahme behandelt. Das Fahrzeug erleidet erhebliche Schäden. Ein Polizeibericht wird erstellt.
Benötigte Unterlagen:
• Unfallbericht oder, falls vorhanden, polizeiliches Protokoll.
• Daten des Unfallgegners und dessen Versicherung, sofern bekannt.
• Notaufnahmebericht und nachfolgende ärztliche Unterlagen.
• Rehabilitationsberichte oder medizinische Verlaufsdokumente, falls vorhanden.
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Krankmeldungen, falls zutreffend.
• Fotos vom Unfallort, den Sachschäden und Verletzungen (sofern vorhanden).
• Kostenvoranschlag oder Rechnung für die Reparatur des Fahrzeugs.
• Eigene Versicherungspolice und die letzte Beitragsquittung.
• Personalausweis oder Aufenthaltstitel (DNI/NIE) der betroffenen Person.
• Quittungen oder Rechnungen für entstandene Reparaturkosten.
Diese Unterlagen von Beginn an vorliegen zu haben, ermöglicht eine Bewertung der Personen- und Sachschäden, die Geltendmachung gegenüber der Versicherung und gegebenenfalls die Einleitung gerichtlicher Schritte.
Verkehrsunfall in Spanien mit Todesfolge
Wir sind Vertrauensanwälte für ADAC in Spanien, beraten Sie auf deutsch und führen die Vergleichsverhandlungen, als auch wenn nötig, den Gerichtsprozess um die Schadensersatzklage gegen den Haftpflichtversicherer in Spanien.
Beispiel zu einem Verkehrsunfall mit Todesfolge aus der Praxis:
Ein Passant geht in Barcelona Zentrum über den Fussgängerweg und wird von einem Fahrzeug erfasst. Der Passant, 65 Jahre alt, stirbt sofort und die Haftpflichtversicherung verweigert die Zahlung, da vorgetragen wird, dass der Passant bei “rot” über die Strasse ging. Die einzige Tochter ist bereits volljährig.
Trotz des schweren Verlustes Ihres Angehörigen, sollten Sie die engen Verjährungsfristen in Spanien beachten, und zu einem Verlust eines Schadensersatzanspruches, der mi obigen Fall ca. 57.000 EUR betragen kann, führen kann.
Von den Haftpflichtversicherern in Spanien wird regelmässig versucht, zunächst die Schuldfrage negativ abzuweisen und eine Mitschuld des Geschädigten vorzutragen.
TIPP:
Sollten Sie einen Verkehrsunfall in Spanien erleben, ist sofort die Polizei herbeizuholen und Zeugenaussagen am Unfallort zu sichern, indem die Adressen notiert werden.
Einen Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall in Spanien mit Todesfolge, kann juristisch verschiedene Verfahrenswege gehen:
Verkehrsunfall mit Todesfolge und Unfallflucht – die Polizei ermittelt von Amts wegen und erhebt Strafanzeige. Als Geschädigter muessen Sie dem Strafverfahren beitreten und eine Nebenklage erheben (acusacion particular), nur dann können Sie Ihre Rechte durchsetzen und werden vom Verfahren informiert.
Verkehrsunfall mit Todesfolge und Unfallverursacher verstirbt ebenso – hier wird das Gericht als auch die Polizei/Staatsanwalt nicht von Amts wegen tätig, sondern es wird lediglich eine Autopsie der verstorbenen Personen durchgeführt.
HINWEIS:
Hier droht die sechsmonatige Verjährung der Strassenverkehrsdelikte, wenn Sie nicht selbst Strafanzeige erheben, oder direkt den Schadensersatzanspruch mi Zivilrechtswege gegen den Haftpflichtversicherer gerichtlich geltend machen.Lassen Sie sich von dem Haftpflichtversicherer von Vergleichsangeboten hinhalten, da die Verjährung gegen Sie als Anspruchssteller des Verstorbenen läuft.
Normalfall: Verkehrsunfall mit Todesfolge und der Unfallverursacher gesteht das Strassenverkehrsdelikt ein. Hier ist die offizielle Schadensersatztabelle zu konsultieren. Bei einem alleinerziehenden Vater mit 50 Jahre und 2 Kinder volljaehrig, 18 und 22 Jahre kann die Entschaedigung 225000 Euro betragen.
Schadensersatz bei Todesfolge wird erteilt, abhängig vom
- Alter des Verstorbenen
- Anzahl der Kinder (minderjährig/volljährig)
- Familienstand
Die Mitschuld des Geschädigten ist zu verteidigen, wenn von der Versicherung Zweifel erhoben werden, wie die rote Fussgängerampel, Alkoholkonsum etc.
Auf unserer Website www.meinrechtinspanien.de können Sie die Schadensersatztabelle einsehen und wir berechnen Ihnen den Schadensersatzbetrag, der Ihnen rechtlich zusteht.
Wir beraten Sie in ganz Spanien, insbesondere in Madrid, Barcelona, Teneriffa und unterstuetzen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche in Spanien und Deutschland, notfalls bei Gericht. Wir haben auf Erfolgshonorarbasis, so dass Sie keinen Honorarvorschuss leisten müssen.
Aktuell: Schadensersatz nach Verkehrsunfall im Jahre 2021
Neben der Schadensersatzabwicklung kümmern wir uns auch, um die Überführung des Leichnams von Spanien nach Deutschland und wickeln die Erbschaftsformalitäten in Spanien für Sie ab.