Zwangsvollstreckung Arrestbefehl in Spanien

Zwangsvollstreckung eines deutschen Arrestbefehls in Spanien Nach Art.916 ZPO dient der Arrest zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen einer Geldforderung.Im Ausgangsfall hat der deutsche Gläubiger einen Arrestbefehl gegen [...]