ARBEITSRECHT SPANIEN
Problem der Scheinselbständigkeit im Jahre 2025-2026

Vermeiden Sie als Unternehmer den Vorwurf der Scheinselbständigkeit

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Bonus bei unbefristeten Arbeitsverträgen

Scheinselbständigkeit in Spanien

Urteil vom 17.06.2025 TSJ – oberstes Verwaltungsgericht Valencia

Mit dem aktuellen Urteil wurde Engel Völkers MMC Spanien SLU zur Zahlung von 6.4 Millionen EUR Bussgeld verurteilt.

Das Urteil ist richtungsweisend, da die spanische Sozialversicherungsbehörde nur wenige „selbständige Berater“ von Engels Völkers geprüft hat und dann Rückschlüsse auf 549 Berater geschlossen hat, nämlich dass diese allesamt scheinselbständig beschäftigt wurden.

Scheinselbständigkeit

Die Scheinselbständigkeit und damit ein bestehendes Arbeitsverhältnis ist vorhanden, wenn der Berater nicht:

  1. über eine eigene Betriebsorganisation verfügt, sondern wie im vorliegenden Falle voll und ganz in die Organisation des Maklerunternehmens integriert hat, mit zugewiesenen Regionen, Arbeitsplatz, Fortbildungsmassnahmen, feste Vergütung, und keinem unternehmerischen Risiko.
  2. Folglich bestand auch keine Weisungsunabhängigkeit

Das Oberste Gericht der Autonomen Gemeinschaft Valencia (TSJCV) bestätigte am 17. Juni 2025 (Urteil Nr. 356/2025) ein Bussgeld in Höhe von 6,4 Millionen EUR gegen Engel & Völkers MMC Spain S.L.U. wegen des Einsatzes von Scheinselbstständigen im Immobiliensektor.

Die Firma hatte 549 sogenannte „externe Berater“ beschäftigt, die faktisch wie Angestellte arbeiteten:

  • Einseitige Vertragsbedingungen ohne Verhandlungsspielraum.
  • Zuweisung von Arbeitsgebieten durch das Unternehmen.
  • Verpflichtende Nutzung des firmeneigenen CRM-Systems.
  • Pflichtschulungen unter dem Deckmantel der Freiwilligkeit.
  • Hierarchische Kontrolle durch „Teamleiter“.

Das Gericht stellte fest, dass diese Merkmale eine abhängige Beschäftigung im Sinne von Artikel 8.1 des spanischen Arbeitnehmerstatuts darstellen.

Auswirkungen

Engel & Völkers hat Berufung beim Obersten Gerichtshof Spaniens eingelegt und erklärt, seit 2024 ein neues Modell mit direkt angestellten Agenten zu verwenden.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen für andere Branchen haben, die ähnliche Strukturen nutzen (z. B.Riders wie bei Glovo, Versicherungen, Krankenhäuser, Arztpraxen und Ärzte, Architekten, Anwalts und Steuerberaterkanzleien, etc)

Es unterstreicht, dass der Einsatz von Scheinselbstständigen hohe finanzielle und rechtliche Risiken birgt und die Sozialversicherung mit einer stichpunktartigen Prüfung ganze Belegenschaften, oder gar wie bei Engels Voelkers ganze Franchisestrukturen und deren Wirtschaftlichkeit in Frage stellt.

Schliesslich ist der einzelne Franchisenehmer betroffen, der in seinem eigenen Unternehmen gemäss der Frachiseverpflichtungen seine Makler eben nicht in einem Arbeitsverhältnis ordentlich anstellt, sondern als Scheinselbständige beschäftigt.

finanzielle Risiken

Die finanziellen Risiken sind für den Arbeitgeber nicht nur das Bussgeld, sondern der Arbeitnehmer kann für die letzten 4 Jahre Lohnzahlungen mit entsprechenden Sozialversicherungsbeiträgen verlangen und wenn das festgestellte Arbeitsverhältnis festgestellt wird, auch noch eine Entschädigung für eine unberechtigte Kündigung verlangen, die in der Regel 33 Arbeitstage pro Arbeitsjahr betraegt.

Die Sozialversicherung verlangt ein Bussgeld bis zu 10.000 EUR pro Arbeitnehmer und kann die fälligen Sozialversicherungsbeitragsnachzahlungen mit einem Verzugsaufschlag bis zu 35% anfordern.

Nach dem Urteil von Valencia werden die Sozialversicherungsbehörden auch keine „deals“ mehr abschliessen, da das Gericht praktisch eine Stichprobenprüfung für ausreichend erhält, sprich der spanischen Sozialversicherung das Beweislastrisiko genommen wird.

Übersicht der Vergünstigungen in der spanischen Sozialversicherung

Zuschüsse für unbefristete Arbeitsverträge in Spanien (2025)

Voraussetzungen

  • Steuer- und Sozialversicherungspflichten müssen erfüllt sein.
  • Keine schwerwiegenden Verstöße gegen Arbeitsrecht.
  • Beschäftigung muss mindestens 3 Jahre aufrechterhalten bleiben.
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen einen Gleichstellungsplan vorweisen.

Vorrangige Zielgruppen

Menschen mit Behinderung max 475 EUR/Monat für über 45-jährige
bei schwerer Behinderung bis zu 6.300 EUR/Jahr
Frauen über 45 Jahre mit Behinderung bis zu 525 EUR/Monat
Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt, sexueller Gewalt oder Terrorismus Zuschuss von 128 EUR/Monat
Menschen mit sozialer Ausgrenzung bis zu 147 EUR/Monat für unter 30-jährige
Umwandlung von befristeten in unbefristete Verträge 128 EUR/Monat für Männer, 147 EUR/Monat für Frauen
spezielle Beschäftigungszentren (CEE) 100% Ermässigung auf den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung
Einstellung von Langzeitarbeitslosen 1.300 EUR/Jahr für Männer, 1.500 EUR/Jahr für Frauen
Unbefristete Verträge über Zeitarbeitsfirmen (ETT) bis zu 1.800 EUR/Jahr für 3 Jahre
Unbefristete Verträge für über 65-Jährige 100 % Ermäßigung** auf den Beitrag zu den allgemeinen Sozialversicherungsleistungen

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