Bauen ohne Genehmigung
Wer eine Immobilie auf einem Grundstück mit Schutzcharakter (suelo rústico protegido) in Spanien kauft, sollte wissen, dass eine rechtswidrige Bebauung in solchen Gebieten grundsätzlich nicht verjährt. Die Baubehörde kann den Abriss und ein Nutzungsverbot auch nach vielen Jahren noch anordnen.
Wie eine baurechtliche Prüfung ausgelöst wird
Eine städtebauliche Prüfung (inspección urbanística) kann sowohl durch eine Anzeige als auch im Rahmen einer standardisierten Kontrolle nach dem gemeindlichen Bebauungsplan ausgelöst werden, zuständig sind je nach Fall die Gemeinde, die Naturschutzpolizei oder die Regionalregierung. Der Prüfbericht stellt fest, ob und in welchem Schweregrad eine baurechtliche Verletzung vorliegt, davon hängt die Höhe des Bußgelds ab.
Warum auch die Nutzung selbst untersagt werden kann
Neben einem Bußgeld für die rechtswidrige Bebauung kann zusätzlich die Nutzung selbst untersagt werden, etwa bei landwirtschaftlich geschütztem Grund, dessen Nutzung von der ursprünglichen Zweckbestimmung abweicht. Die konkreten Verjährungs- und Abrissregeln unterscheiden sich je nach Region und Art des Schutzgebiets erheblich und sollten bei jedem Einzefall gesondert geprüft werden.
Wer ein Grundstück oder eine Immobilie im Bereich von suelo rústico kauft, sollte den rechtlichen Status und eine mögliche Bebauung deshalb vor der Anzahlung sorgfältig prüfen lassen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Grundstückskaufs in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
