Möglich, aber selten sinnvoll
Ein Immobilienkauf auf Mallorca ohne vorgeschalteten Vorvertrag ist rechtlich möglich, in der Praxis aber unüblich und mit eigenen Vor- und Nachteilen verbunden.
Warum die Kaufoption meist die falsche Wahl ist
Der häufig genutzte Optionskaufvertrag (opción de compra) ist für Käufer in der Regel nicht zu empfehlen, da er nicht den eigentlichen Immobilienkauf regelt, sondern nur ein Vorrecht auf den späteren Kauf einräumt, es sei denn, er ist rechtlich sauber ausgestaltet und regelt sämtliche Kaufmodalitäten verbindlich mit.
Vertragstypen beim Immobilienkauf (Arras-Vertrag)
Die Ausnahme: Immobilien aus einer Erbschaft
Eine sinnvolle Ausnahme bildet der Erwerb einer Immobilie aus einer Erbschaft, bei der die Erben noch nicht im Grundbuch eingetragen sind. Hier kann eine Kaufoption die Erben schnell binden, damit sie die Immobilie nicht anderweitig verkaufen, während die Grundbuchumschreibung noch aussteht.
Wer eine Immobilie auf Mallorca ohne klassischen Vorvertrag erwerben möchte, sollte die gewählte Vertragsform deshalb vorab rechtlich prüfen lassen, um nicht versehentlich nur ein Optionsrecht statt eines verbindlichen Kaufanspruchs zu erhalten.
Was vor der Beurkundung zählt
Welche Fragen vor der Beurkundung geklärt sein sollten, fasst unser Leitfaden zum Immobilienkauf in Spanien zusammen. Von der Vertragsprüfung bis zur steuerlichen Einordnung.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Immobilienkaufs auf Mallorca stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
