Widerruf und die Refom des Betreuungsrechts
In Spanien werden Vollmachten für Erbschaftsabwicklungen, Immobilienkauf oder -verkauf sowie Steuerangelegenheiten in der Regel notariell beurkundet. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie wichtig der rechtzeitige Widerruf einer Vollmacht sein kann: Ein in Deutschland lebender Vater erteilt eine notarielle Verkaufsvollmacht für seine Wohnung in Madrid, wird später dement, und für seine Vermögensangelegenheiten wird eine unterstützende Person bestellt, die dem ursprünglich beauftragten Makler kein Vertrauen schenkt.
Warum eine Vollmacht auch bei Demenz wirksam bleiben kann
Eine Vollmacht, die im Zeitpunkt voller Geschäftsfähigkeit erteilt wurde, bleibt grundsätzlich auch dann wirksam, wenn der Vollmachtgeber später geschäftsunfähig wird. Genau darin liegt ein Missbrauchsrisiko, weshalb eine nicht mehr gewollte Vollmacht aktiv widerrufen werden muss, sie erlischt nicht automatisch.
Die Reform des spanischen Betreuungsrechts
Seit der Ley 8/2021 wurde das spanische Betreuungsrecht grundlegend reformiert. Das frühere Modell der Entmündigung (incapacitación) wurde durch ein System unterstützter Entscheidungsfindung ersetzt, bei dem die betroffene Person so weit wie möglich selbst entscheidet und nur ergänzend unterstützt wird, statt vollständig durch Dritte vertreten zu werden.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Vollmachtssituation in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.
