Immobilienkauf – Kaufvertragstypen

Aktualisiert am: 4 September, 2026

Kaufvertragstypen: Chancen und Risiken

Ein Kaufvertrag über eine Immobilie in Spanien kann grundsätzlich auch privatschriftlich geschlossen werden, ohne dass ein Notar beteiligt ist, und unter Umständen bereits das Eigentum übertragen. Wer als Verkäufer einen Kaufvertrag unterschreibt, sollte deshalb nie vor vollständigem Erhalt des Kaufpreises unterschreiben, da sonst der Verlust des Eigentums drohen kann, ohne dass der Kaufpreis tatsächlich gezahlt wurde.

Vorverträge, die Makler häufig nutzen

In der Praxis nutzen Makler in Spanien oft Vorverträge, deren Hauptzweck aus Maklersicht die schnelle Bindung des Käufers ist. Zwei Varianten kommen dabei am häufigsten vor. Der Optionsvertrag ist für den Käufer risikobehaftet, da er zwar für ein Optionsrecht auf den Kauf zahlt, daraus aber keinen echten Anspruch auf Übereignung der Immobilie ableiten kann. Das Kaufversprechen (promesa) ähnelt einem Letter of Intent.

Warum ein Kaufversprechen zu wenig bindet

Obwohl es sich beim Kaufversprechen nur um eine Absichtserklärung handelt, hat die Rechtsprechung in Einzelfällen den Käufer sogar zum vollständigen Kauf verurteilt, indem seine fehlende Willenserklärung gerichtlich ersetzt wurde. Dem promesa-Vertrag sollte deshalb, wo immer möglich, ein ordentlicher Kaufvertrag mit klaren Rücktrittsregeln vorgezogen werden.

Wer eine Immobilie in Spanien kauft, sollte den vorgelegten Vertragstyp deshalb vor der Unterschrift einordnen lassen, statt sich auf die Bezeichnung des Maklers zu verlassen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Immobilienkaufs in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung. 

 

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Veröffentlicht am: 18 Juli, 2018