Immobilienbewertung bei Teilungsversteigerung
Streitigkeiten zwischen Miteigentümern einer Immobilie in Spanien, etwa nach einer Scheidung oder Erbschaft, enden nach Ausschöpfung des außergerichtlichen Wegs häufig in einer Teilungsklage mit anschließender Teilungsversteigerung. Ein zentraler Streitpunkt ist dabei fast immer der anzusetzende Immobilienwert.
Zwei gebräuchliche Bewertungsmethoden
Bei der Immobilienbewertung im Rahmen einer Teilungs- oder Zwangsversteigerung kommen üblicherweise zwei Methoden zum Einsatz: die Kostenmethode, die den Wiederbeschaffungswert abzüglich Abschreibung berechnet, und die Vergleichsmethode, die sich an kürzlich verkauften, vergleichbaren Objekten in der Umgebung orientiert.
Wer sich in einem Teilungsstreit über eine Immobilie in Spanien befindet, sollte die anzuwendende Bewertungsmethode frühzeitig rechtlich einordnen lassen, da sie das wirtschaftliche Ergebnis der Versteigerung maßgeblich beeinflusst.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Falls in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.
