Vermietung als wirtschaftliche Tätigkeit
Damit die Vermietung von Immobilien in Spanien vermögensteuerlich als wirtschaftliche Tätigkeit anerkannt wird und dadurch eine Befreiung ermöglicht, müssen zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: Die Vermietung muss die Haupteinnahmequelle darstellen, und sie muss gewöhnlich, persönlich und direkt vom Steuerpflichtigen selbst ausgeübt werden, was in der Praxis eine vollzeitbeschäftigte Person für die Tätigkeit voraussetzt.
Der Grenzfall Pensionierung
Ein von der spanischen Finanzbehörde DGT entschiedener Fall betraf einen Eigentümer, der Geschäftsräume vermietete und dafür eine vollzeitbeschäftigte Person angestellt hatte, sich selbst aber altersbedingt aus dem operativen Geschäft zurückziehen wollte. Da die persönliche und direkte Ausübung durch den Steuerpflichtigen dann nicht mehr gegeben war, war die Befreiung in diesem Fall gefährdet.
Wer eine Vermietungstätigkeit in Spanien vermögensteuerlich als wirtschaftliche Tätigkeit einordnen möchte, sollte die Voraussetzungen zur persönlichen Ausübung deshalb dauerhaft im Blick behalten, nicht nur zum Zeitpunkt der ursprünglichen Einstufung.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Vermietungstätigkeit in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.
