Vermögensteuerbefreiung: Wann sie ausgeschlossen ist
Wer eine Immobilie in Spanien vermietet und dabei auf eine Vermögensteuerbefreiung für wirtschaftliche Tätigkeiten hofft, sollte die konkrete Vermietungsstruktur genau prüfen, da eine Befreiung nicht in jeder Konstellation greift.
Wann die Befreiung ausgeschlossen ist
Nach einer Auskunft der spanischen Finanzbehörde DGT ist eine Befreiung ausgeschlossen, wenn der Eigentümer die Immobilie über ein Dienstleistungsunternehmen vermietet, das den Mietvertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit dem Mieter abschließt. Das gilt selbst dann, wenn der Eigentümer die Immobilie formal direkt an den Mieter vermietet, tatsächlich aber verschiedene Dienstleistungen wie Reinigung, Empfang oder Reparaturen über ein Dienstleistungsunternehmen abwickeln lässt und sich diese in Rechnung stellen lässt.
Wer eine Vermögensteuerbefreiung für eine vermietete Immobilie in Spanien in Anspruch nehmen möchte, sollte die vertragliche Struktur der Vermietung deshalb vorab steuerlich prüfen lassen, statt sich auf die formale Bezeichnung des Mietverhältnisses zu verlassen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Vermietungsstruktur in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.
