Verkehrsunfall in Spanien mit Todesfolge

Aktualisiert am: 7 September, 2026

Was Angehörige wissen sollten

Kommt ein Angehöriger bei einem Verkehrsunfall in Spanien ums Leben, haben die Erben Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – unabhängig davon, ob ein individuelles Verschulden nachgewiesen wird.

Wer haftet und was das bedeutet

Grundlage ist Artikel 1.902 des spanischen Zivilgesetzbuchs in Verbindung mit dem Königlichen Gesetzesdekret 8/2024. Die Versicherung muss zahlen, sobald der Zusammenhang zwischen Unfall und Schaden belegt ist – auch wenn sie zunächst eine Mitschuld des Verstorbenen vorträgt, etwa den Vorwurf, dieser sei bei Rotlicht über die Straße gegangen.

Warum die Höhe der Entschädigung stark variiert

Berechnungsgrundlage ist das amtliche Bewertungssystem, der Baremo de Tráfico. Bei Todesfolge zählen Alter des Verstorbenen, Anzahl und Volljährigkeit der Kinder sowie Familienstand. Ein alleinerziehender Vater mit zwei volljährigen Kindern kann so eine Entschädigung von rund 225.000 Euro begründen – ein anderer Fall nur einen Bruchteil davon. Zwei äußerlich ähnliche Unfälle können dadurch zu vollständig unterschiedlichen Entschädigungssummen führen.

Warum die Fristen schon in den ersten Tagen relevant sind

Bei Unfallflucht droht ohne eigene Nebenklage (acusación particular) die sechsmonatige Verjährung des Straßenverkehrsdelikts. Vergleichsangebote der Versicherung können darüber hinwegtäuschen, dass diese Frist weiterläuft. Wer einen solchen Fall erlebt, sollte deshalb nicht erst bei der Verhandlung mit dem Versicherer, sondern bereits am Unfallort selbst handeln – Polizei hinzuziehen, Zeugenaussagen sichern.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Falls in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.

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Veröffentlicht am: 5 März, 2023