schenkung in spanien

Schenkung in Spanien — Immobilien zu Lebzeiten übertragen

Wer eine Immobilie in Spanien besitzt und sie noch zu Lebzeiten auf Kinder oder Angehörige übertragen möchte, steht vor einer Entscheidung mit rechtlichen, steuerlichen und strukturellen Konsequenzen. Diese Seite ordnet ein, was dabei in Spanien gilt.

ausgangssituation

Die Eltern wollen regeln, bevor der Erbfall eintritt

Spanien denkt dabei anders als Deutschland

Die Ausgangssituation ist häufig ähnlich: Eine Ferienwohnung auf Teneriffa, ein Grundstück auf Mallorca oder eine Wohnimmobilie an der Costa — und der Wunsch, dieses Vermögen geordnet weiterzugeben, ohne den Erbfall abzuwarten.

Manchmal geht es um Vereinfachung, manchmal um Steuerplanung, manchmal um den Wunsch nach Klarheit noch zu Lebzeiten.

Die Übertragung zu Lebzeiten ist dabei keine Alternative zur Erbschaftsplanung — sie ist ein Teil davon. Wer sie ohne Vorbereitung angeht, tauscht unter Umständen ein Problem gegen ein anderes.

Ein häufiges Missverständnis im DACH-Kontext: Die deutschen Schenkungsteuer-Freibeträge gelten in Spanien nicht.

Die spanischen Freibeträge sind regional geregelt, erheblich unterschiedlich und setzen eine eigene Erklärungspflicht in Spanien voraus — unabhängig davon, was in Deutschland steuerlich gilt.

einordnung

Spanisches Schenkungsrecht — was für Übertragungen von Immobilien gilt

In Spanien unterliegen Schenkungen — das heißt unentgeltliche Übertragungen zu Lebzeiten — dem Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, dem gleichen Steuergesetz, das auch Erbschaften regelt.

Das ist der zentrale Unterschied zum deutschen Rechtsverständnis, das Schenkung- und Erbschaftsteuer zwar zusammendenkt, aber separat ausweist. In Spanien ist es dasselbe Gesetz, aber mit unterschiedlichen Konsequenzen je nach Übertragungsweg.

Entscheidend ist zudem: Spanien besteuert Schenkungen nach dem Belegenheitsprinzip.

Liegt die Immobilie in Spanien, fällt spanische Steuer an — unabhängig davon, ob Schenker oder Beschenkter in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig sind.

Welche Autonome Gemeinschaft zuständig ist, bestimmt sich nach dem Ort der Immobilie. 

Hinzu kommt ein Aspekt, der im DACH-Kontext regelmäßig übersehen wird: Für den Schenker gilt die Übertragung steuerlich als Veräußerung. Das bedeutet, auf einen etwaigen Wertzuwachs seit dem Erwerb kann Einkommensteuer anfallen — obwohl kein Kaufpreis geflossen ist.

struktur

Thematische Vertiefung

schenkungsrecht

Schenkung oder Erbschaft — eine strukturelle Entscheidung

Ob die Übertragung zu Lebzeiten oder über den Erbfall steuerlich günstiger ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Es hängt vom Wert der Immobilie, vom Verwandtschaftsgrad, von der Region in Spanien, von der steuerlichen Situation beider Seiten und vom anwendbaren Recht ab.

Ein wesentlicher struktureller Unterschied: Bei der Erbschaft entsteht für den Erblasser kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn.

Bei der Schenkung zu Lebzeiten schon — der Schenker muss die Wertsteigerung der Immobilie seit dem Erwerb in seiner Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Das kann in Fällen mit langer Haltedauer und erheblicher Wertsteigerung ein entscheidender Faktor sein.

schenkungsrecht

Nuda propiedad — das Eigentum übertragen, das Nießbrauchsrecht behalten

Eine in der Praxis verbreitete Variante ist die Schenkung des bloßen Eigentums (nuda propiedad) unter Vorbehalt des Nießbrauchs (usufructo) für den Schenker.

Der Schenker kann die Immobilie weiter nutzen oder vermieten — das Eigentum liegt aber bereits beim Beschenkten. Steuerlich wird die Schenkung auf Basis des übertragenen Wertes berechnet, der durch den Nießbrauchsvorbehalt gemindert wird.

Beim Tod des Nießbrauchsberechtigten wächst das volle Eigentum dem Beschenkten an — ohne erneuten Erbfall.

Diese Konstruktion hat ihre Berechtigung, aber auch ihre Grenzen: Sie setzt voraus, dass die Parteien mit der Nutzungssituation langfristig einverstanden sind, und sie bindet rechtlich beide Seiten.

p

hinweis

Auf den Kanarischen Inseln gelten für Schenkungen unter nahen Angehörigen deutlich günstigere steuerliche Rahmenbedingungen als auf dem spanischen Festland. Ob und in welchem Umfang diese Regelungen auf einen konkreten Fall zutreffen, ist vor jeder Übertragung zu klären — eine pauschale Übertragung von Festland-Annahmen auf die Kanaren ist in diesem Bereich nicht zulässig.

steuerliche einordnung

Steuerliche Dimensionen der Schenkung in Spanien

Die steuerliche Betrachtung einer Schenkung umfasst mehrere Ebenen gleichzeitig.

Auf Seiten des Beschenkten fällt der Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones an — die Steuerpflicht entsteht mit dem Vollzug der Schenkung, die Frist zur Abgabe der Erklärung beträgt in der Regel 30 Tage.

Auf Seiten des Schenkers ist die Wertsteigerung der Immobilie einkommensteuerpflichtig, sofern der aktuelle Marktwert den seinerzeitigen Erwerbspreis übersteigt. Zusätzlich fällt die Plusvalía municipal an — die kommunale Steuer auf den Wertzuwachs des Bodens, die bei jeder entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung von Immobilien ausgelöst wird.

Diese Steuern lassen sich nicht isoliert betrachten. Ob eine Schenkung zu Lebzeiten insgesamt günstiger ist als eine Erbschaft, ergibt sich erst aus der Gesamtbetrachtung beider Seiten — rechtlich und steuerlich.

Dietmar Luickhardt ist Rechtsanwalt und Steuerberater in einer Person — mit doppelter deutscher und spanischer Qualifikation — und bewertet Schenkung und Erbschaft als rechtliche und steuerliche Gesamtentscheidung, nicht als isolierte Einzelfragen.

praxisbeobachtung

Was in der Praxis regelmäßig unterschätzt wird

Diese Ausgangspunkte begegnen uns in der Begleitung von Schenkungen regelmäßig.

01

Die Steuer des Schenkers wird übersehen.

Viele Mandanten gehen davon aus, dass bei einer Schenkung nur der Beschenkte steuerlich betroffen ist. Die Einkommensteuerpflicht auf einen etwaigen Wertzuwachs beim Schenker wird dabei oft erst nachträglich bekannt.

02

Deutsche Freibeträge werden auf Spanien übertragen.

Die deutschen Schenkungsteuer-Freibeträge (400.000 € für Kinder) gelten in Spanien nicht. Die spanischen Freibeträge sind regional geregelt und erheblich unterschiedlich.

03

Die Plusvalía wird nicht eingeplant.

Die kommunale Steuer auf den Bodenwert fällt bei jeder Immobilienübertragung an — auch bei Schenkungen. Sie ist in der Strukturbetrachtung häufig nicht berücksichtigt.

04

Konstruktionen zum Nießbrau ohne Folgeberatung.

Die Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt ist rechtlich komplex. Was beim Todesfall passiert, wie der Nießbrauch notariell ausgestaltet ist und welche Rechte der Beschenkte schon vorher hat, muss klar geregelt sein.

Schenkung als Alternative

Eine Schenkung zu Lebzeiten kann steuerlich eine Alternative zur Erbschaft sein, muss aber sorgfältig geprüft werden. Der Newsletter hält Sie zu Erbschaft und Vermögensübertragung auf dem Laufenden.

Wenn Struktur, Steuer und Notartermin zusammengedacht werden müssen

Den meisten Nutzen bringt unsere Begleitung bei Übertragungen, bei denen rechtliche Strukturierung, steuerliche Einordnung und notarielle Umsetzung tatsächlich zusammengedacht werden müssen — etwa bei einer Immobilie mit mehreren Beschenkten oder als Teil einer größeren Nachfolgeplanung.

Schenken statt Vererben — die Reihenfolge entscheidet über die Steuerlast

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien zu Lebzeiten übertragen möchten, ordnen wir die steuerliche und rechtliche Tragweite für Ihre konkrete Situation ein.

Der erste Schritt zur Klärung Ihrer Situation

Im Erstgespräch analysieren wir Ihren Sachverhalt und klären die relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Details zum Erstgespräch klären wir vorab transparent mit Ihnen.