Immobilienkauf auf Plan

Aktualisiert am: 21 September, 2026

Absicherung der Anzahlung

Wer eine Immobilie auf Plan kauft, also vor Fertigstellung direkt vom Bauträger, zahlt in aller Regel in mehreren Raten während der Bauphase an, lange bevor die Immobilie existiert. Genau deshalb schreibt das spanische Recht eine Absicherung dieser Anzahlungen vor, die in der Praxis trotzdem nicht immer eingehalten wird.

Die gesetzliche Absicherungspflicht

Nach der Ley 57/1968, reformiert durch die Ley 20/2015, muss jeder Bauträger Anzahlungen von Käufern durch eine Bankgarantie oder eine Versicherung absichern. Kommt es zur Insolvenz des Bauträgers oder wird das Bauprojekt aus anderen Gründen nicht fertiggestellt, kann der Käufer die geleisteten Anzahlungen über diese Garantie zurückfordern, statt sie als ungesicherte Forderung im Insolvenzverfahren zu verlieren.

Worauf Käufer vor der ersten Anzahlung achten sollten

In der Praxis bieten nicht alle Bauträger diese Absicherung von sich aus transparent an. Vor jeder Anzahlung sollte deshalb schriftlich nachgewiesen werden, dass tatsächlich eine Bankgarantie oder Versicherung für die konkrete Zahlung besteht, nicht nur eine allgemeine Zusicherung des Bauträgers. Eine bloße mündliche oder werbliche Zusage ersetzt diesen Nachweis nicht.

Wer auf Plan kauft, sollte die Existenz und den Umfang dieser Absicherung deshalb vor der ersten Zahlung rechtlich prüfen lassen, nicht erst, wenn sich Verzögerungen im Bauprojekt abzeichnen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Kaufs auf Plan in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit Spezialisierung auf Immobilienrecht spanienweit zur Verfügung.

M

Zentrale Spanien

0034 922 788 881

Zentrale Deutschland

0049 971 0927

Veröffentlicht am: 30 Dez., 2019