Bauversicherung beim Immobilienkauf in Spanien (LOE)
Wer in Spanien eine Immobilie kauft, die nicht älter als zehn Jahre ist, ob als fertiges Objekt, im Bau oder als Kauf auf Plan, sollte sich vom Verkäufer oder Bauträger den Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Bauversicherung vorlegen lassen. Ohne sie fehlt im Fall eines Baumangels häufig jede wirtschaftlich durchsetzbare Absicherung.
Was die Bauversicherung abdeckt
Die spanische Baumangelversicherung ist im Gesetz zur Regelung des Bauwesens (LOE, Ley de Ordenación de la Edificación) geregelt und sichert Schadensersatzansprüche wegen Baumängeln für zehn Jahre ab Fertigstellung des Gebäudes ab, dokumentiert durch die Abnahmebescheinigung (certificado final de obra). Nach Art. 17 LOE haften alle am Bau Beteiligten, vom Bauherrn über den Bauunternehmer bis zum Versicherer, gesamtschuldnerisch. Art. 19 LOE stellt klar, dass es sich um Sachmängel handeln muss, die auf Baufehler zurückzuführen sind. Der Schadensersatz ist dabei grundsätzlich auf die tatsächlichen Reparaturkosten begrenzt. Wichtig für Käufer eines bereits errichteten Gebäudes, der Anspruch aus der Bauversicherung geht mit dem Eigentum auf den jeweiligen Käufer über, unabhängig davon, ob er selbst am ursprünglichen Bauvertrag beteiligt war.
Die Falle bei Eigenbauten
Wer eine Immobilie für den eigenen Gebrauch errichtet (autopromoción), ist von der Pflicht zur Bauversicherung grundsätzlich befreit. Diese Befreiung entfällt jedoch, sobald die Immobilie verkauft wird, dann muss die Versicherung nachträglich abgeschlossen werden. Käufer von Immobilien, die ursprünglich von Privatpersonen für den Eigenbedarf errichtet wurden, sollten deshalb besonders genau prüfen, ob dieser Nachweis tatsächlich vorliegt, das Risiko von Baumängeln ist bei Eigenbauten erfahrungsgemäß zudem höher als bei gewerblich errichteten Objekten.
Worauf beim Kauf auf Plan oder Neubau zu achten ist
Wird eine Immobilie bereits vor Baubeginn oder vor Fertigstellung erworben, ist der Nachweis der Bauversicherung durch den Verkäufer oder Bauträger besonders wichtig. Bauträger und Architekten sind in der Vergangenheit wiederholt insolvent geworden, in solchen Fällen bleibt oft nur die Versicherung als verbliebene Haftungsmasse. Das gilt in besonderem Maße bei Bauprojekten, die zwischenzeitlich ins Stocken geraten waren und später fortgeführt wurden, hier lohnt sich ein besonders genauer Blick auf die Bausubstanz.
Wie Versicherer versuchen, sich der Haftung zu entziehen
In der Praxis berufen sich Versicherer regelmäßig auf Ausschlussklauseln, um eine Regulierung zu vermeiden. In einem vielbeachteten Fall vor dem Berufungsgericht von Teneriffa hatte sich das Fundament eines Gebäudes wesentlich gesenkt, der Versicherer verweigerte die Regulierung mit der Begründung, die Risse in den Wänden stammten nicht vom Bau selbst, sondern von Bodenbewegungen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, da Art. 3 LOE ausdrücklich die Sicherheit der baulichen Struktur schützt, und diese bei erheblichen, einsturzgefährdenden Rissen gerade nicht mehr gegeben war. Der spanische Oberste Gerichtshof hat zudem entschieden, dass für einen Anspruch schon die Gefährdung der mechanischen Widerstandsfähigkeit und Stabilität des Gebäudes ausreicht, ein tatsächlicher Einsturz muss nicht erst abgewartet werden.
Handlungsempfehlung
TIPP
Der Versicherungsnachweis sollte nicht nur formal vorliegen, sondern inhaltlich geprüft werden, insbesondere im Hinblick auf mögliche Ausschlussklauseln. Bei Kauf auf Plan oder Neubauten ist dieser Nachweis eine der wichtigsten Voraussetzungen, bevor überhaupt eine erste Anzahlung geleistet wird.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob im konkreten Fall tatsächlich eine wirksame Bauversicherung besteht, ob geltend gemachte Ausschlussklauseln haltbar sind und wie ein Schaden im Einzelfall zu bewerten ist, sollte vor einer Kaufentscheidung oder einer Anzahlung individuell geprüft werden. Für die Prüfung des Versicherungsnachweises und die rechtliche Begleitung Ihres Immobilienkaufs in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
