Nachlassplanung und Verbraucherschutz
Wer bereits eine Immobilie in Spanien besitzt, kann diese grundsätzlich jederzeit hypothekarisch belasten. Wer eine Immobilie neu erwirbt und über eine Bank finanzieren möchte, sollte zwischen Vorvertrag und notariellem Kaufvertrag ausreichend Zeit für die bankinterne Bewertung und Kreditentscheidung einplanen, der genaue Zeitbedarf hängt stark von der jeweiligen Bank ab und sollte vorab konkret erfragt werden.
Verbraucherschutz durch das Hypothekengesetz 5/2019
Das spanische Hypothekengesetz 5/2019 sieht eine mehrstufige Informationspflicht von Bank und Notar vor, die sicherstellen soll, dass der Darlehensnehmer die Konditionen vor der Unterschrift tatsächlich verstanden hat.
Eine Hypothek als Baustein der Vermögensplanung
Eine bestehende Fremdfinanzierung mindert grundsätzlich die Bemessungsgrundlage der spanischen Vermögensteuer, da diese sich am Nettovermögen orientiert. Ob sich eine Hypothek deshalb als Baustein der Vermögensplanung eignet, hängt stark vom Einzelfall ab und sollte nicht pauschal als Steuersparmodell verstanden werden.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Finanzierung in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
