Steuerliche Grundlagen
Der Kauf einer Immobilie über eine spanische Kapitalgesellschaft (SL) kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich attraktiv sein, allerdings in erster Linie für tatsächlich gewerblich Tätige, nicht für den reinen privaten Eigennutzungskauf.
Die aktuelle Körperschaftsteuerstruktur
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz in Spanien liegt bei 25 Prozent. Für kleinere Unternehmen gilt inzwischen ein gestaffeltes System: Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 1 und 10 Millionen Euro zahlen 23 Prozent, Kleinstunternehmen unter 1 Million Euro Umsatz zahlen 19 Prozent auf die ersten 50.000 Euro Gewinn und 21 Prozent auf den übersteigenden Betrag. Neu gegründete Gesellschaften profitieren in den ersten beiden Gewinnjahren von einem Satz von 15 Prozent. Das im alten Text genannte pauschale System von 15 Prozent in den ersten beiden Jahren, danach durchgehend 25 Prozent, entspricht damit nicht mehr der aktuellen Rechtslage.
Regionale Steuervergünstigungen auf den Kanarischen Inseln
Auf den Kanarischen Inseln bestehen weiterhin besondere Steuervergünstigungen wie RIC und ZEC, die für begünstigte Gesellschaften zu einem deutlich reduzierten effektiven Körperschaftsteuersatz führen können.
Wer einen Immobilienkauf über eine SL erwägt, sollte deshalb vorab prüfen lassen, ob die eigene Situation tatsächlich gewerblich geprägt ist und welche der genannten Vergünstigungen im Einzelfall greifen, statt sich auf pauschale Aussagen zu verlassen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Vorhabens stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.
