ZEC-Gründung auf den Kanarischen Inseln

Aktualisiert am: 17 September, 2026

Voraussetzungen und Steuervorteil

Die Zona Especial Canaria (ZEC) ist eine von der Europäischen Union genehmigte Sonderwirtschaftszone auf den Kanarischen Inseln mit einem deutlich reduzierten Körperschaftsteuersatz. Sie eignet sich besonders für Dienstleistungsunternehmen, die ihre Mandanten ohnehin digital betreuen, etwa Unternehmensberater, Steuerberater oder IT-Dienstleister, aber auch für bestimmtes produzierendes Gewerbe in ausgewiesenen ZEC-Zonen.

Der steuerliche Vorteil

Der zentrale Vorteil der ZEC liegt in einem Körperschaftsteuersatz von 4 Prozent, statt des allgemeinen spanischen Satzes von 25 Prozent. Diese Vergünstigung wird nur für Gewinne aus der Betriebsstätte auf den Kanarischen Inseln gewährt, nicht für Niederlassungen auf dem spanischen Festland. Neben klassischen Dienstleistungen zählt auch die Herstellung und Wartung von Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien, etwa Solar- oder Windkraftanlagen, zu den Geschäftsfeldern, für die sich ein ZEC-Standort auf den Kanarischen Inseln wegen der guten natürlichen Voraussetzungen und der Nähe zu den Anlagen vor Ort anbietet.

Voraussetzungen für die ZEC-Zulassung

Die Steuervergünstigung ist an reale wirtschaftliche Substanz geknüpft, nicht an eine reine Registrierung. Auf den großen Inseln, Teneriffa und Gran Canaria, müssen mindestens fünf Arbeitsplätze geschaffen werden, auf den kleineren Inseln genügen drei. Innerhalb der ersten zwei Jahre nach Eintragung im ZEC-Register muss zudem eine Mindestinvestition in Aktivvermögen erfolgen, 100.000 Euro auf den großen Inseln, 50.000 Euro auf den kleineren. Wer diese Substanzanforderungen unterschätzt und die ZEC als reine Verwaltungsformalität behandelt, riskiert den Verlust der Vergünstigung.

In der Praxis kommt es tatsächlich häufig vor, dass Mandanten sich selbst falsch einschätzen. Bereits im Zulassungsverfahren muss eine Bilanz über die vorhandenen finanziellen Mittel vorgelegt werden, dazu ein Businessplan, der vom zuständigen Gremium (CEG) autorisiert werden muss.

Dieses Verfahren wirkt bereits als Filter, spätestens hier wird den meisten klar, wie ernst das Vorhaben ist und was tatsächlich benötigt wird. Trotzdem scheitern Vorhaben immer wieder, sei es, weil die erhofften Investoren ausbleiben, weil sich keine ausreichend qualifizierten Arbeitskräfte für die zu schaffenden Stellen finden, oder weil sich das Geschäft nach ein oder zwei Jahren wirtschaftlich doch nicht trägt. Viele dieser Gründe zeigen sich erst nach der Gründung, wenn die eigentliche Tätigkeit beginnt.

Buchhaltungspflichten und Zusammenspiel mit der RIC

Da die Steuervergünstigung ausschließlich für die Betriebsstätte auf den Kanarischen Inseln gilt, ist für Zweigstellen außerhalb der Inseln eine getrennte Buchhaltung zu führen. Ebenfalls zu beachten, die Investitionsrücklage RIC kann nicht genutzt werden, um die bereits nach der ZEC ermäßigt besteuerten Gewinne zusätzlich zu mindern. Erzielt ein Unternehmen daneben Erträge, die nicht der ZEC unterliegen, kann die RIC für diesen Teil weiterhin zur Anwendung kommen.

Immobilienerwerb im Rahmen der ZEC

Das Gesetz erlaubt es ZEC-Unternehmen ausdrücklich, einen Teil ihrer Substanzanforderung über den Erwerb einer Immobilie zu erfüllen. Der Kauf muss innerhalb von zwei Jahren nach Zulassung und Eintragung erfolgen, die Immobilie muss auf den Kanarischen Inseln liegen und im Anlagevermögen als festes Sachanlagevermögen gebucht werden, bei einer Mindestinvestition von 100.000 Euro auf den großen und 50.000 Euro auf den kleineren Inseln. Die Immobilie muss während der gesamten Lebensdauer der ZEC-Gesellschaft gehalten werden, bei einem Verkauf ist innerhalb eines Jahres eine Ersatzimmobilie zu erwerben. Vermietung ist ausgeschlossen, ebenso eine Nutzung zu Wohnzwecken oder zur Unterbringung von Personal, die Immobilie muss der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit dienen und auch tatsächlich entsprechend genutzt werden.

Handlungsempfehlung

tipp

Das ZEC-Regime wird periodisch durch die Europäische Union neu genehmigt, die Registrierungsfristen für neue Unternehmen verändern sich dementsprechend im Zeitverlauf. Vor jeder ZEC-Gründung sollte deshalb der aktuell geltende Anmeldeschluss verbindlich geprüft werden, statt sich auf ältere Angaben zu verlassen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche und rechtliche Beratung. Ob die geplante Geschäftstätigkeit die Substanzanforderungen der ZEC erfüllt, wie sich Arbeitsplatz- und Investitionsvolumen im konkreten Fall berechnen und welche Anmeldefristen aktuell gelten, sollte vor der Gründung im Einzelfall geprüft werden. Für die Prüfung Ihrer ZEC-Zulassung und die steuerliche Gestaltung Ihrer Struktur auf den Kanarischen Inseln stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.

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Veröffentlicht am: 16 Sep., 2026