Deutsches und spanisches Erbrecht im Vergleich
Ein typischer Fall aus der Praxis: Eine Mutter überträgt vor ihrem Tod die Immobilie auf Teneriffa an einen ihrer beiden Söhne, sei es durch Schenkung, durch einen Verkauf ohne tatsächlichen Kaufpreiserhalt, oder durch einen Verkauf deutlich unter Marktwert. Der andere Sohn soll nach dem Testament nur den Pflichtteil erhalten.
Der Unterschied zum deutschen Pflichtteilsergänzungsanspruch
Nach deutschem Erbrecht hätte der benachteiligte Sohn einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, bei dem der Wert der Schenkung dem Nachlass abgestuft über die letzten zehn Jahre vor dem Tod zugerechnet wird.
Die Lösung nach spanischem Erbrecht
Kommt stattdessen spanisches Erbrecht zur Anwendung, bleibt eine echte Schenkung grundsätzlich bestehen, ihr Wert wird aber bei der Berechnung des Pflichtteils rechnerisch berücksichtigt. Handelt es sich dagegen um einen nur simulierten Verkauf, ohne tatsächlichen Kaufpreiserhalt oder deutlich unter Marktwert, kann dieser als verdeckte Schenkung eingeordnet und entsprechend angefochten werden.
Wer in einer vergleichbaren Konstellation einen Pflichtteilsanspruch durchsetzen möchte, sollte vorab klären lassen, welches Erbrecht zur Anwendung kommt, da sich die Erfolgsaussichten je nach anwendbarem Recht erheblich unterscheiden können.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Falls in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.
