immobilienkauf in spanien
Arras-Vertrag, Kaufversprechen, Kaufvertrag — welcher Vertrag liegt vor Ihnen?
Wer in Spanien eine Immobilie kaufen möchte, hält spätestens nach dem ersten Maklergespräch einen Vertrag in der Hand, dessen spanische Bezeichnung wenig über seine rechtliche Bedeutung verrät — und dessen Unterzeichnung sofortige finanzielle Konsequenzen haben kann.
ausgangssituation
Der Makler sprach von einer Reservierung — der Vertrag trug einen anderen Namen
Was die Unterschrift konkret auslöst, war aus dem Dokument nicht ohne weiteres erkennbar
Ein konkretes Objekt ist gefunden, die Verhandlungen laufen gut und der Makler legt den nächsten Schritt vor: einen Vertrag, der die Immobilie sichern soll, bevor ein anderer Interessent zuschlägt.
Der Zeitdruck ist spürbar, der Begriff auf dem Deckblatt klingt nach einer unkomplizierten Reservierung — und das Dokument enthält dennoch Klauseln, die bei Unterzeichnung sofort wirksam werden und im Fall eines Rücktritts den Verlust der gesamten Anzahlung bedeuten können.
Das spanische Recht kennt beim Immobilienkauf mehrere Vertragstypen, die sich in ihrer rechtlichen Wirkung erheblich unterscheiden: den Arras-Vertrag nach Art. 1454 des Código Civil, das Kaufversprechen (Promesa de compraventa) und den privaten Kaufvertrag, der den Eigentumsübergang bereits vollständig auslöst.
Welcher dieser Vertragstypen vorliegt, lässt sich häufig nicht allein aus der Bezeichnung entnehmen — und von dieser Einordnung hängt ab, welche Verpflichtungen entstehen, welche Rücktrittsmöglichkeiten bestehen und was passiert, wenn eine Seite den Vertrag nicht erfüllen will oder kann.
einordnung
Drei Vertragstypen — drei unterschiedliche Rechtswirkungen
Das spanische Immobilienkaufrecht unterscheidet zwischen Verträgen, die eine Kaufoption einräumen, Verträgen, die beide Parteien zur späteren Beurkundung verpflichten, und Verträgen, die den Kauf bereits vollständig wirksam abschließen — noch bevor der Notar eingeschaltet wird.
Die Bezeichnung auf dem Deckblatt eines Dokuments entspricht dabei nicht immer dem rechtlichen
Inhalt.
Der Arras-Vertrag nach Art. 1454 Código Civil ist in der spanischen Immobilienpraxis die häufigste Zwischenstufe zwischen Kaufinteresse und Notartermin. Er sieht eine Anzahlung auf den Kaufpreis vor und regelt die Konsequenzen eines Rücktritts: Tritt der Käufer zurück, verliert er die geleistete Anzahlung; tritt der Verkäufer zurück, schuldet er dem Käufer den doppelten Betrag. Entscheidend ist dabei eine Unterscheidung, die im deutschen Sprachraum kaum bekannt ist: ob der Vertrag arras penitenciales oder arras confirmatorias enthält — denn nur im ersten Fall ist der Rücktritt gegen Vertragsstrafe tatsächlich möglich, während arras confirmatorias kein freies Rücktrittsrecht begründen.
Das Kaufversprechen, auf Spanisch Promesa de compraventa, verpflichtet beide Seiten, einen Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen. Es wird in der Praxis häufig als Kaufoption bezeichnet, ist rechtlich aber kein Optionsvertrag — weil es grundsätzlich beide Parteien bindet, nicht nur den Verkäufer. Richtig strukturiert und anwaltlich aufgesetzt, ist es das rechtlich stärkste Instrument für den Käufer, weil es im Unterschied zum Arras-Vertrag einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf den tatsächlichen Vertragsabschluss begründen kann.
Der private Kaufvertrag nach Art. 1445 Código Civil schließt den Kauf bereits vollständig ab — mit allen Rechten und Pflichten, die daraus entstehen. Der Eigentumsübergang ist zu diesem Zeitpunkt zivilrechtlich vollzogen, auch wenn die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch erst später erfolgen. Wer diesen Vertrag unterschreibt, ohne zuvor die Grundbuchlage, die baurechtliche Situation und etwaige Lasten und Schulden geprüft zu haben, trägt das volle Risikofür alle bis dahin unbekannten Belastungen.
thematische vertiefung
Was hinter den Bezeichnungen steht - und worauf es bei jedem Vertragstyp ankommt
vertragsarten
Arras-Vertrag (Reuegeld)
Der Arras-Vertrag ist in der spanischen Immobilienpraxis verbreitet — und wird am häufigsten missverstanden. Entscheidend ist nicht, ob ein Arras-Vertrag vorliegt, sondern welche Art vereinbart wurde.
Arras penitenciales nach Art. 1454 Código Civil begründen ein gegenseitiges Rücktrittsrecht gegen Vertragsstrafe: Der Käufer verliert bei Rücktritt seine Anzahlung, der Verkäufer schuldet den doppelten Betrag. Dieses Recht existiert nur, wenn der Vertrag ausdrücklich so qualifiziert ist.
Arras confirmatorias hingegen sind eine bloße Anzahlung ohne freies Rücktrittsrecht. Wer zurücktreten möchte, kann dies nicht durch Verlust der Anzahlung tun — der andere Teil kann stattdessen die gerichtliche Durchsetzung des Kaufvertrags verlangen. Diese Unterscheidung fehlt in fast allen deutschen Quellen und wird in spanischen Musterverträgen nicht immer eindeutig getroffen.
Eine anwaltliche Prüfung vor Unterzeichnung ist deshalb Grundlage einer informierten Entscheidung.
Hinzu kommt ein praktisches Risiko: Der Arras-Vertrag wird unterzeichnet, bevor die rechtliche Due-Diligence-Prüfung abgeschlossen ist. Grundbuchlage, Baugenehmigungen, Lasten und Schulden des Verkäufers sind häufig noch ungeklärt, wenn die Anzahlung geleistet wird.
vertragsarten
Kaufversprechen (promesa de compraventa)
Die Promesa de compraventa verpflichtet beide Parteien, später einen Kaufvertrag abzuschließen. In der Praxis wird dieser Vertragstyp von Maklern als Kaufoption bezeichnet — was rechtlich ungenau ist.
Eine Kaufoption bindet einseitig den Verkäufer und gibt dem Käufer das Recht, den Kauf zu festgelegtem Preis und Frist durchzuführen oder nicht. Die Promesa de compraventa hingegen bindet beide Seiten.
Für den Käufer ergibt sich daraus ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem Arras-Vertrag: Bei Rücktritt des Verkäufers ist nicht nur eine Vertragsstrafe fällig, sondern der Käufer kann unter Voraussetzungen die gerichtliche Durchsetzung des Vertragsabschlusses verlangen — also die Eigentumsübertragung erzwingen.
Dieses Instrument setzt jedoch voraus, dass der Vertrag anwaltlich strukturiert ist, klare auflösende Bedingungen enthält und die Finanzierungssituation des Käufers berücksichtigt.
Ein unvollständig aufgesetztes Kaufversprechen bietet diese Sicherheit nicht.
Die Bezeichnung als Option täuscht über die wahre Tragweite hinweg: Wer eine Promesa de compraventa unterschreibt, geht eine durchsetzbare Verpflichtung ein — und braucht einen Vertrag, der diese Stärke trägt.
vertragsarten
privater Kaufvertrag
Der Contrato privado de compraventa nach Art. 1445 Código Civil schließt den Kauf zivilrechtlich bereits vollständig ab. Bereits mit der bloßen Unterschrift ist der Eigentumsübergang rechtswirksam — das Grundbuch und der spätere Notartermin dokumentieren diesen Übergang lediglich nach außen hin und ermöglichen formal die Eintragung.
Für den Käufer bedeutet das konkret: Ab diesem Zeitpunkt trägt er das wirtschaftliche Risiko der Immobilie vollständig, auch wenn er formal noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.
In der Praxis wird dieser Vertragstyp häufig unterschätzt, weil vor allem der Notartermin fälschlich als eigentlicher Abschluss wahrgenommen wird.
Die rechtliche Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Mängel, Lasten oder Abweichungen vom genehmigten Bauzustand, die erst nach Unterzeichnung bekannt werden, können zwar noch Ansprüche begründen — eine rückwirkende Aufhebung des Vertrags ist jedoch deutlich aufwendiger als eine sorgfältige Prüfung davor.
Was zunächst nach einer bloßen Formalität klingt, ist in Wahrheit der entscheidende Moment: Mit der Unterschrift ist der Eigentumsübergang bereits endgültig besiegelt — jede Prüfung danach kommt zu spät.
die strukturelle Reihenfolge - was vor welchem schritt zu klären ist
Aus der rechtlichen Logik dieser drei Vertragstypen ergibt sich eine Reihenfolge, die den Kaufprozess absichert.Am Beginn steht die juristische Vorkontrolle: Grundbuchauszug, Lastenfreiheit, baurechtliche Situation und steuerliche Einordnung der Eigentumsstruktur.Erst auf dieser Grundlage kann ein Reservierungs- oder Arras-Vertrag mit klar definierten Bedingungen und Rücktrittsmöglichkeiten abgeschlossen werden.Die Due-Diligence-Prüfung findet in dieser Phase statt — nicht danach.Der private Kaufvertrag und der anschließende Notartermin kommen erst, wenn alle offenen Fragen geklärt sind. Wer diese Reihenfolge einhält, unterschreibt nicht zu früh — und nicht auf der falschen Vertragsbasis.
aus der praxis
Der Begriff "Reservierung" steht nicht im spanischen Gesetz
In der Praxis des spanischen Immobilienmarkts wird der Arras-Vertrag regelmäßig als Reservierungsvertrag bezeichnet — von Maklern, in Exposés und gelegentlich auch in den Vertragsüberschriften selbst. Der Begriff „Reservierung" klingt unverbindlich und vorläufig, was
er rechtlich nicht ist. Ein Vertrag mit Arras-Charakter löst bei Unterzeichnung sofort finanzielle Konsequenzen aus, unabhängig davon, wie er auf dem Deckblatt bezeichnet ist.
Für deutschsprachige Käufer ist diese Situation besonders folgenreich, weil das deutsche Recht einen vergleichbaren Zwischenschritt im Kaufprozess nicht kennt. Im deutschen Immobilienkauf ist der notarielle Kaufvertrag der einzige bindende Schritt — alles davor ist
rechtlich unverbindlich. Wer dieses Verständnis auf den spanischen Markt überträgt, unterschreibt einen Arras-Vertrag in der Überzeugung, jederzeit ohne Konsequenzen zurücktreten zu können.
Die Bezeichnung auf dem Vertragsdokument ist kein verlässlicher Indikator für den rechtlichen Inhalt. Entscheidend ist die vertragliche Regelung im Einzelnen — nicht die Überschrift.
steuer & struktur
Transaktionssteuer entstehen mit dem Kauf - nicht erst mit dem Notartermin
Der Abschluss eines Kaufvertrags in Spanien löst steuerliche Pflichten aus, deren Frist unabhängig vom Zeitpunkt der notariellen Beurkundung zu laufen beginnt. Der Irrtum, dass die Steuer erst mit dem Notartermin entsteht, ist verbreitet — und kann zu Fristversäumnissen führen, die nachträglich kaum korrigierbar sind.
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie fällt die Grunderwerbsteuer an, deren Satz regional unterschiedlich ist und auf den Kanarischen Inseln, den Balearen und dem spanischen Festland nach eigenen Regelungen bemessen wird. Beim Kauf einer Neubauwohnung oder eines Neubauhauses vom Bauträger gelten andere Steuern, die ebenfalls innerhalb festgelegter Fristen zu entrichten sind. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Konstellationen ist nicht immer
offensichtlich — insbesondere wenn eine umfangreich renovierte Immobilie oder ein umgewidmetes Objekt erworben wird.
Hinzu kommt eine Frage, die vor dem ersten Vertrag und nicht nach dem Notartermin zu stellen ist: in wessen Namen die Immobilie erworben werden soll. Privater Erwerb, Erwerb über eine spanische Gesellschaft oder eine Haltestruktur haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen im Erwerb, in der Haltezeit und im späteren Verkauf. Diese Weichenstellung lässt sich nach Unterzeichnung des Arras-Vertrags nur noch eingeschränkt korrigieren — weil der Vertrag in der Regel bereits den Käufer namentlich benennt.
Bei Legalium werden Transaktionssteuern und Eigentumsstruktur nicht getrennt vom Kaufmandat behandelt. Beide Fragen gehören in dieselbe Prüfung — vor der Unterzeichnung des ersten
Vertrags.
was häufig unterschätzt wird
Die Qualifikation des Arras-Vertrags entscheidet - nicht seine Bezeichnung
Arras penitenciales und arras confirmatorias sind keine Varianten desselben Vertrags
Die Unterscheidung zwischen arras penitenciales und arras confirmatorias ist die rechtlich folgenreichste Einzelfrage beim spanischen Vorvertrag - und gleichzeitig diejenige, die in der
Beratungspraxis am häufigsten übergangen wird. Beide Vertragstypen sehen eine Anzahlung vor, beide tragen die Bezeichnung „Arras" und beide finden sich in ähnlich aussehenden Musterdokumenten.
Die Rechtswirkung ist dennoch grundlegend verschieden.
Arras penitenciales
Arras penitenciales begründen ein echtes, beiderseitiges Rücktrittsrecht: Der Käufer kann zurücktreten und verliert die Anzahlung, der Verkäufer kann zurücktreten und schuldet den
doppelten Betrag.
Dieser Rücktritt ist eine Vertragsstrafe, kein Schadensersatz — er setzt kein Verschulden voraus und begründet keine weitergehenden Ansprüche.
Arras confirmatorias funktionieren anders. Sie bestätigen einen bereits bestehenden Kaufwillen und sind eine bloße Anzahlung ohne Rücktrittsoption. Tritt eine Partei zurück, hat die andere nicht nur Anspruch auf die Vertragsstrafe, sondern kann die gerichtliche Erfüllung des Vertrags verlangen — also den zwangsweisen Abschluss des Kaufs.
Arras confirmatorias
Ein Vertrag, der arras confirmatorias enthält, ohne dass dem Käufer das bewusst ist, schränkt dessen Handlungsspielraum erheblich ein.
Wer in dieser Situation zurücktreten möchte — weil die
Finanzierung scheitert, weil bei der Due-Diligence Prüfung Mängel auftauchen oder weil sich die persönliche Situation ändert — steht vor einer rechtlichen Auseinandersetzung, nicht vor einer
geregelten Vertragsauflösung.
Kommt es zu einem Konflikt aus einem Arras-Vertrag, hängt der Ausgang wesentlich davon ab, welche Vertragsart tatsächlich vereinbart wurde — und ob die Vereinbarung rechtlich eindeutig ist.
arbeitsweise
Rechtliche Einordnung und steuerliche Strukturierung im selben Mandat
Der Kaufprozess in Spanien erfordert zwei Arten von Fachkenntnis, die im DACH-Raum
üblicherweise getrennt eingeholt werden: die rechtliche Prüfung des Vertrags und die steuerliche Einordnung der Eigentumsstruktur. In der Praxis führt diese Trennung dazu, dass beide Seiten unvollständig beraten werden — der Anwalt prüft den Vertrag, ohne die steuerliche Weichenstellung zu kennen, der Steuerberater optimiert die Struktur, ohne den Vertragsstand zu überblicken.
Dietmar Luickhardt ist Rechtsanwalt und Steuerberater in einer Person — mit doppelter deutscher und spanischer Qualifikation — und begleitet die Prüfung des Arras-Vertrags, die Einordnung der Eigentumsstruktur und die steuerliche Vorbereitung des Kaufs im selben Mandat.
Die Frage, ob die Immobilie privat oder über eine spanische Gesellschaft erworben werden soll, wird nicht nach der Vertragsunterzeichnung gestellt, sondern vor dem ersten bindenden Schritt.
Legalium ist in ganz Spanien tätig — auf den Kanarischen Inseln, den Balearen und dem
spanischen Festland. Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich jenach Region, und diese regionalen Unterschiede fließen von Beginn an in die Mandatsarbeit ein.
Vertragsarten verständlich erklärt
Arras-Vertrag, Kaufversprechen oder notarieller Kaufvertrag unterscheiden sich rechtlich erheblich. Unser Leitfaden zum Immobilienkauf ordnet die einzelnen Vertragstypen im Gesamtprozess ein.
Was Sie unterschreiben, sollten Sie vorher verstehen
Wenn Ihnen ein Arras-Vertrag oder ein anderes Kaufdokument für eine spanische Immobilie vorliegt, ordnen wir die rechtliche und steuerliche Tragweite ein, bevor Sie unterschreiben.
