erbschaft in spanien

Anwendbares Recht bei einer Erbschaft in Spanien

Wer in Spanien lebt, stirbt oder Vermögen hinterlässt, unterliegt einer klaren europäischen Rechtsordnung - die jedoch nur dann planbar wirkt, wenn sie rechtszeitig verstanden und gestaltet wurde.

situationsbeschreibung

Wenn Erbschaft und Spanien aufeinandertreffen

Ein verwitweter Vater lebt seit Jahren auf Teneriffa, hat seinen deutschen Wohnsitz aufgegeben.

Seine beiden Kinder wohnen in Deutschland.

Er verstirbt — ohne Testament. Was nun gilt, bestimmt sich nicht nach dem Willen der Familie, sondern nach dem Aufenthaltsort des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt.

Solche Konstellationen begegnen uns regelmäßig. Sie sind rechtlich eindeutig geregelt — aber oft nicht so, wie die Beteiligten es erwarten.

einordnung

Das europäische Erbrechtsystem im Überblick

Seit dem 17. August 2015 gilt für alle Erbfälle mit grenzüberschreitendem Bezug innerhalb der EU die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO, Nr. 650/2012).

Sie regelt zwei voneinander unabhängige Fragen: welches Recht auf den Nachlass angewendet wird, und welcher Staat für die Nachlassabwicklung zuständig ist.

Die Grundregel ist eindeutig: Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EuErbVO).

Wer in Spanien gelebt hat, unterliegt damit grundsätzlich dem spanischen Erbrecht — unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.

Davon gibt es eine Ausnahme: Per Testament lässt sich das Recht des Heimatstaates wählen (Art. 22 EuErbVO). Diese Rechtswahl wirkt sich auf den gesamten Nachlass aus, einschließlich des Pflichtteilsrechts.

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Grundregel - art. 21 euerbvo

Aufenthaltsort entscheidet — nicht die Staatsangehörigkeit. Wer in Spanien lebt, unterliegt spanischem Erbrecht, sofern kein Testament mit Rechtswahl vorliegt.

thematische vertiefung

Die wichtigsten Themenbereiche

testament

Mit Testament: wenige Wochen. Ohne Testament: bis zu einem Jahr

Die Rechtswahl muss ausdrücklich in einem Testament getroffen werden, das im spanischen Testamentsregister hinterlegt ist.

Liegt es vor, ist die Abwicklung schnell und gerichtsfrei. Fehlt es, gilt spanisches Recht — mit einem aufwändigen Verfahren.

pflichtteilsrecht

Spanisches Pflichtteilsrecht: ein struktureller Unterschied

Anders als in Deutschland ist der spanische Pflichtteil dinglich ausgestaltet.

Alle pflichtteilsberechtigten Kinder werden direkt Miteigentümer — auch wenn sie in Australien leben. Das blockiert jeden späteren Immobilienverkauf ohne ihre aktive Mitwirkung.

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hinweis aus der praxis

Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht sind zwei getrennte Rechtsgebiete. Wer spanischem Erbrecht unterliegt, zahlt nicht automatisch spanische Erbschaftsteuer — und umgekehrt. Die steuerliche Zuständigkeit folgt dem Belegenheitsprinzip: Wo das Vermögen liegt, wo Erblasser oder Erbe ansässig sind. Diese Trennung wird in der Praxis häufig verwechselt.

steuerliche einordnung

Steuerliche Dimension der Rechtswahl

Das anwendbare Erbrecht bestimmt die Struktur des Nachlasses — die Erbschaftsteuerpflicht folgt eigenen Regeln.

Für Immobilien in Spanien gilt unabhängig vom gewählten oder anwendbaren Erbrecht das spanische Erbschaftsteuerrecht, da der Vermögensgegenstand in Spanien belegen ist.

In einigen Autonomen Regionen bestehen für direkte Angehörige erhebliche regionale Freibeträge, die bei der Strukturierung des Nachlasses relevant sind.

Diese steuerliche Dimension ist Teil einer sorgfältigen Nachlassplanung — sie wird von uns gemeinsam mit der erbrechtlichen Einordnung betrachtet.

Dietmar Luickhardt ist Rechtsanwalt und Steuerberater in einer Person — mit doppelter deutscher und spanischer Qualifikation — und fasst beide Rechtsbereiche in einem Mandat zusammen.

praxisbeobachtung

Was in der Praxis regelmäßig unterschätzt wird

01

Kein Testament, langes Verfahren.

Ohne letztwillige Verfügung beginnt ein gerichtliches oder notarielles Verfahren in Spanien, das je nach Konstellation bis zu einem Jahr dauern kann — auch wenn die Erbfolge eigentlich klar erscheint.

02

Rechtswahl mit Reichweite.

Wer im Testament deutsches Recht wählt, wählt auch das deutsche Pflichtteilsrecht. Eine isolierte Rechtswahl nur für Teile des Nachlasses ist nicht möglich.

03

Pingpong zwischen zwei Staaten.

Ohne Testament und ohne klare Zuständigkeit kommt es vor, dass weder das spanische noch das deutsche Gericht die Zuständigkeit übernehmen will — mit entsprechenden Verzögerungen für die Erben.

04

Verwechslung von Erbrecht und Steuerrecht.

Die Annahme, dass spanisches Erbrecht automatisch spanische Erbschaftsteuer bedeutet, ist unzutreffend — führt aber zu Fehleinschätzungen bei der Nachlassplanung.

Rechtswahl verständlich erklärt

Ob deutsches oder spanisches Erbrecht zur Anwendung kommt, entscheidet über vieles Weitere im Nachlass. Unser Leitfaden ordnet die Rechtswahl und ihre Folgen verständlich ein.

Wenn die Rechtswahl noch offen ist

Unsere Begleitung zählt vor allem bei Erbfällen, bei denen die Rechtswahl noch offen oder ungeklärt ist — mit Vermögen in mehreren Ländern, einem fehlenden Testament oder widersprüchlichen Angaben zum gewöhnlichen Aufenthalt. Für diese Fälle ordnen wir ein, welches Recht tatsächlich gilt und was das für die Abwicklung bedeutet.

Welches Recht gilt, entscheidet sich oft schon vor dem Erbfall

Wenn Sie eine Erbschaft mit Spanien-Bezug zu klären haben oder die Nachlassplanung vorab strukturieren möchten, ordnen wir die anwendbare Rechtslage für Ihre Situation ein.