Gründung · Kanarische Inseln

ZEC — Firmengründung mit 4 % Körperschaftsteuer auf den Kanaren

Wer auf den Kanarischen Inseln operativ tätig werden will, kann den ZEC-Status beantragen — 4 % Körperschaftsteuer statt 25 % — wenn die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorab vollständig geprüft sind.

ausgangssituation

Die Gesellschaft war gegründet — der ZEC-Antrag abgelehnt

Weil dieselbe Tätigkeit auf den Inseln bereits ausgeübt wurde

Ein Online-Dienstleister mit Wohnsitz auf Teneriffa gründet eine neue SL und beantragt beim Consorcio de la Zona Especial Canaria den ZEC-Status — mit dem Ziel, die laufende Beratungstätigkeit künftig über die Gesellschaft zu versteuern.

Der Antrag wird abgelehnt. Der Grund: Die wirtschaftliche Aktivität wird auf den Kanaren bereits ausgeübt, und die neugegründete Gesellschaft würde dieselbe Tätigkeit fortführen.

Das Consorcio wertet dies nach seinen Richtlinien vom November 2024 als negative Kontinuität — mit der Folge, dass der Steuervorteil versagt wird und rückwirkend die reguläre Körperschaftsteuer von 25 % zuzüglich möglicher Sanktionen greift.

Die Gründung selbst war formal fehlerfrei. Das Problem lag in der Konstellation vor der Gründung — und das ist der Punkt, an dem eine strukturierte Prüfung ansetzt.

einordnung

Was die Zona Especial Canaria ist — und was sie nicht ist

Die Zona Especial Canaria ist ein gesetzlich geregeltes Sondersteuerregime innerhalb des Régimen Económico y Fiscal de Canarias, des wirtschaftlichen Sonderrahmens den die Kanarischen Inseln als äußerste Region der EU genießen.

Das ZEC-Regime erlaubt teilnehmenden Gesellschaften einen Körperschaftsteuersatz von vier Prozent auf den im Rahmen der ZEC-Tätigkeit erzielten Gewinnanteil — gegenüber dem allgemeinen spanischen Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent.

Die Vergünstigung ist im Juli 2023 bis 2032 verlängert worden und gilt für alle ZEC-zugelassenen Gesellschaften mit Sitz und tatsächlicher Geschäftsleitung auf den Kanarischen Inseln.

Was das Regime nicht ist: ein automatischer Steuerstatus für jede Neugründung auf den Inseln, ein Gestaltungsinstrument ohne Substanzanforderungen und kein Mechanismus der auf bestehende Tätigkeiten übertragen werden kann.

Die Zulassung erfolgt durch das Consorcio de la Zona Especial Canaria auf Antrag — nach Prüfung der Voraussetzungen, die in Art. 28 ff. Ley 19/1994 und den aktuellen Consorcio-Richtlinien geregelt sind.

 

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hinweis

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Grenzen des Regimes übersieht, riskiert eine Nachversteuerung der gesamten Differenz zwischen dem angewandten Satz von vier Prozent und dem regulären Satz von 25 Prozent.

struktur

Die Zulassungskriterien im Überblick

Substanz & Beschäftigung

Investition, Arbeitsplätze und wirtschaftliche Aktivität vor Ort

Für eine Zulassung zur Zona Especial Canaria müssen innerhalb von zwei Jahren nach Genehmigung bestimmte Substanzanforderungen erfüllt sein.

Auf Teneriffa und Gran Canaria sind mindestens fünf Arbeitsplätze nachzuweisen, auf den übrigen Kanarischen Inseln mindestens drei.

Die Mindestinvestition beträgt 100.000 Euro auf Teneriffa und Gran Canaria, auf den kleineren Inseln 50.000 Euro — jeweils in Anlagevermögen oder immaterielle Güter die zur Ausübung der ZEC-Tätigkeit genutzt werden.

Hinzu kommt die Anforderung einer wirtschaftlich aktiven Tätigkeit auf den Inseln selbst: Die Gesellschaft muss tatsächlich auf den Kanaren operieren, nicht lediglich dort registriert sein. Der oder die Geschäftsführer müssen ihren steuerlichen Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln haben.

Die Kombination aus Beschäftigung, Investition, lokalem Management und echter wirtschaftlicher Aktivität ist das Substanzfundament auf dem das Consorcio die Genehmigung erteilt.

negativliste

Tätigkeiten die vom ZEC-Status ausgeschlossen sind

Nicht jede Unternehmenstätigkeit ist ZEC-fähig.

Das Gesetz und die Anhänge zur Ley 19/1994 definieren einen Katalog zugelassener Aktivitäten — darunter Beratungsdienstleistungen, Softwareentwicklung, Call-Center-Betrieb, Online-Marketing und bestimmte Produktionstätigkeiten in den Freizonen der Inseln.

Ausgeschlossen sind insbesondere Finanzdienstleistungen ohne entsprechende Zulassung, touristische Vermietung als Haupttätigkeit sowie Tätigkeiten, die keinen ausreichenden wirtschaftlichen Beitrag zur kanarischen Wirtschaft leisten.

Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer trennscharf — das Consorcio bewertet nicht nur die formale Einordnung der Tätigkeit, sondern auch ihre tatsächliche wirtschaftliche Funktion auf den Inseln.

Eine Tätigkeit, die formal in den Katalog passt, aber de facto keine lokale Wertschöpfung erzeugt, kann im Genehmigungsverfahren trotzdem scheitern.

Negative Kontinuität

Das Risiko bei bereits bestehender wirtschaftlicher Präsenz auf den Kanaren

Nach den Richtlinien des Consorcio vom 8. November 2024 wird der ZEC-Antrag versagt, wenn die zu gründende Gesellschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit fortführen soll, die auf den Kanarischen Inseln bereits ausgeübt wird.

Dieses Prinzip der negativen Kontinuität erfasst Konstellationen, in denen eine natürliche Person oder eine bestehende Gesellschaft ihre laufende Aktivität in eine neu gegründete ZEC-Gesellschaft einbringt oder verlagert — ohne dass eine echte Neugründung einer bislang nicht ausgeübten Tätigkeit vorliegt.

Die Rechtsfolge bei Versagung oder nachträglichem Entzug des ZEC-Status ist erheblich: Es kommt zur Nachversteuerung der gesamten Differenz zwischen dem angewandten Satz von vier Prozent und dem regulären Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent, zuzüglich möglicher Sanktionen.

Die Prüfung ob eine Neugründung dieses Risiko trägt, muss vor dem Gründungsakt erfolgen — nicht danach.

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ZEC und RIC — kumulative Nutzung möglich

ZEC-Gesellschaften sind nicht vom Instrument der Reserva para Inversiones en Canarias ausgeschlossen. Die RIC erlaubt es, bis zu 90 Prozent der nicht ausgeschütteten Gewinne von der Bemessungsgrundlage abzuziehen — vorausgesetzt, die gebildete Rücklage wird innerhalb von drei Jahren in qualifizierte Investitionen materialisiert. In der Kombination mit dem ZEC-Körperschaftsteuersatz von vier Prozent kann der effektive Steuersatz auf thesaurierte und reinvestierte Gewinne erheblich unter den nominalen ZEC-Satz sinken. Voraussetzung ist eine sorgfältige Abstimmung beider Instrumente — einschließlich der Buchungsanforderungen, Materialisierungsfristen und der seit Ley 6/2025 erweiterten Investitionsoptionen.

hinweis

ZEC und RIC — kumulative Nutzung möglich

ZEC-Gesellschaften sind nicht vom Instrument der Reserva para Inversiones en Canarias ausgeschlossen.

Die RIC erlaubt es, bis zu 90 Prozent der nicht ausgeschütteten Gewinne von der Bemessungsgrundlage abzuziehen — vorausgesetzt, die gebildete Rücklage wird innerhalb von drei Jahren in qualifizierte Investitionen materialisiert.

In der Kombination mit dem ZEC-Körperschaftsteuersatz von vier Prozent kann der effektive Steuersatz auf thesaurierte und reinvestierte Gewinne erheblich unter den nominalen ZEC-Satz sinken.

Voraussetzung ist eine sorgfältige Abstimmung beider Instrumente — einschließlich der Buchungsanforderungen, Materialisierungsfristen und der seit Ley 6/2025 erweiterten Investitionsoptionen.

struktur

ZEC, einfache SL und ETVE — drei unterschiedliche Instrumente

Das spanische Steuerrecht kennt für Holdingstrukturen im Wesentlichen zwei Wege, die sich nach der Herkunft der gehaltenen Beteiligungen unterscheiden.

etve

ETVE und ZEC verfolgen unterschiedliche Zwecke

Das ETVE-Regime — Entidad de Tenencia de Valores Extranjeros — ist keine Alternative zur ZEC, sondern ein strukturell anderes Instrument.

Die ETVE ist eine Holdingstruktur für ausländische Beteiligungen: Sie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die weitgehend steuerfreie Vereinnahmung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen und deren Weiterleitung an ausländische Gesellschafter.

Voraussetzung sind unter anderem eine Beteiligung von mindestens fünf Prozent, eine Mindesthaltedauer von einem Jahr und ausreichende personelle und materielle Substanz.

Die ZEC hingegen richtet sich an Gesellschaften, die auf den Kanarischen Inseln selbst operativ tätig sind — nicht an Holdingvehikel für Auslandsbeteiligungen.

Beide Regime können in einer Konzernstruktur nebeneinander existieren, wenn eine operative ZEC-Gesellschaft und eine übergeordnete ETVE getrennt geführt werden.

SL ohne zec status

Gründung auf den Kanaren ohne Zulassungsantrag

Wer eine Sociedad Limitada auf den Kanarischen Inseln gründet, ohne einen ZEC-Antrag zu stellen, unterliegt dem regulären spanischen Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent — wie jede andere SL auf dem Festland auch.

Die geografische Lage auf den Kanaren allein begründet keinen steuerlichen Sonderstatus.

Der ZEC-Steuersatz von vier Prozent setzt die Zulassung durch das Consorcio voraus und ist nicht automatisch mit einer Gründung auf den Inseln verbunden.

Wer die Substanzanforderungen nicht erfüllen will oder kann — etwa weil keine lokalen Arbeitsplätze geplant sind oder die Mindestinvestition nicht realisierbar ist — gründet eine reguläre SL und versteuert Gewinne zum Standardsatz.

Die RIC steht auch dieser Gesellschaft offen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

praxisbeobachtung

Was bei ZEC-Vorhaben regelmäßig übersehen wird

Bei der Vorbereitung von ZEC-Gründungen begegnen uns wiederkehrend folgende Konstellationen:

01

Substanz als nachrangig behandelt.

Die Arbeitsplatz- und Investitionspflichten werden als Formalität eingestuft und nicht in die Wirtschaftlichkeitsrechnung des Vorhabens einbezogen. Werden sie innerhalb der Zweijahresfrist nicht erfüllt, erlischt der ZEC-Status — mit rückwirkender Nachversteuerung.

02

Negative Kontinuität nicht geprüft.

Wer bereits auf den Kanaren tätig ist und eine ZEC-Gesellschaft für dieselbe Aktivität gründet, erhält keine Zulassung. Diese Prüfung muss vor der Gründung erfolgen, nicht nach dem ablehnenden Bescheid des Consorcio.

03

Beschreibung der Tätigkeit zu weit oder zu eng gefasst.

Der Genehmigungsantrag beim Consorcio enthält eine Beschreibung der geplanten Tätigkeit. Eine zu abstrakte Formulierung führt zur Rückfrage oder Ablehnung; eine zu enge Formulierung schränkt den ZEC-Status auf einen Teil der tatsächlichen Geschäftstätigkeit ein.

04

Wohnsitz des Geschäftsführers nicht rechtzeitig hergestellt.

Der steuerliche Wohnsitz des Geschäftsführers auf den Kanarischen Inseln ist Zulassungsvoraussetzung — kein nachträglicher Formalakt. Wer diesen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Antrags nicht nachweisen kann, erfüllt die Voraussetzungen nicht.

05

ZEC und RIC unabgestimmt kombiniert.

Beide Instrumente sind kombinierbar, setzen aber unterschiedliche buchhalterische und steuerrechtliche Anforderungen voraus. Eine fehlerhaft dotierte oder nicht fristgerecht materialisierte RIC-Rücklage gefährdet nicht nur den RIC-Vorteil, sondern kann im Rahmen einer Betriebsprüfung auch die ZEC-Konformität in Frage stellen.

4 % Körperschaftsteuer verstehen

Die Zona Especial Canaria bietet 4 % Körperschaftsteuer, verlangt aber strenge Substanzanforderungen. Unser Leitfaden zur Unternehmensgründung ordnet die Voraussetzungen ein.

Wen wir bei ZEC-Vorhaben begleiten

Das Genehmigungsverfahren beim Consorcio ist formell — die Entscheidung, ob ein Vorhaben die Zulassung erhält, hängt von inhaltlichen Fragen ab, die keine Gestoría beantworten kann: ob das Risiko der negativen Kontinuität vorliegt, ob die geplante Tätigkeit den Anforderungen des Katalogs entspricht und wie die Tätigkeitsbeschreibung im Antrag formuliert sein muss.

Gefragt ist unsere Begleitung vor allem bei Vorhaben mit echter wirtschaftlicher Substanz — konkrete operative Tätigkeit auf den Kanarischen Inseln, nachweisbare Investitionsbereitschaft und ein Geschäftsführer mit lokalem Wohnsitz. Für diese Konstellationen prüfen wir Zulassungsvoraussetzungen und Kontinuitätsrisiko als Teil der Mandatsarbeit vor der Gründung.

Der ZEC-Status wird nicht automatisch erteilt — die Substanzprüfung entscheidet

Wenn Sie eine operative Tätigkeit auf den Kanarischen Inseln planen, prüfen wir, ob der ZEC-Status für Ihr Vorhaben erreichbar ist.

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Zentrale Spanien

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Zentrale Deutschland

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