KANZLEI · KANARISCHE INSELN

Kanarische Inseln — Rechtsberatung auf Deutsch im gesamten Archipel

Legalium ist auf den Kanarischen Inseln präsent — mit Hauptbüro in Los Cristianos auf Teneriffa und Tätigkeitsgebieten auf Gran Canaria und Fuerteventura.

einordnung

Ein Archipel — ein gemeinsames Rechts- und Steuergebiet

Die Kanarischen Inseln bilden innerhalb Spaniens ein eigenständiges Rechts- und Steuergebiet.

Sie sind Teil des spanischen Staatsgebiets, aber kein Teil des europäischen Mehrwertsteuergebiets — und haben mit dem autonomen Erbschaftsteuerrecht, dem IGIC-Steuersystem und den kanarischen Sonderregimen (ZEC, RIC) einen steuerrechtlichen Rahmen, der sich deutlich vom spanischen Festland unterscheidet.

Wer auf den Kanaren kauft, erbt oder investiert, bewegt sich in einem System mit eigenen Regeln.

Legalium hat seinen operativen Mittelpunkt auf Teneriffa und ist von dort aus auf allen relevanten Inseln des Archipels tätig.

Das Hauptbüro in Los Cristianos ist dauerhaft besetzt, ein fest angestellter Mitarbeiter koordiniert Vor-Ort-Termine auf Teneriffa.

Gran Canaria und Fuerteventura werden als eigenständige Tätigkeitsgebiete mit eigenen Büroadressen abgedeckt.

Die Doppelzulassung von Dietmar Luickhardt als Rechtsanwalt und Steuerberater in Deutschland und Spanien ermöglicht die integrierte Betrachtung von Immobilientransaktionen, Erbschaften und Gründungsvorhaben, die beide Rechtssysteme berühren — ohne dass Mandanten mehrere Berater koordinieren müssen.

standorte

Drei Inseln — ein Betreuungsnetz

teneriffa

Teneriffa — Hauptbüro

Das Hauptbüro in Los Cristianos, Teneriffa, ist der operative Mittelpunkt von Legalium im Archipel.

Immobilienmandate, Erbschaften und Gründungsvorhaben auf Teneriffa werden von hier aus vollständig betreut.

Fest angestellte Mitarbeiter sind dauerhaft auf der Insel präsent.

gran canaria

Gran Canaria — Tätigkeitsgebiet mit eigenem Büro

Gran Canaria ist nach Teneriffa die zweitgrößte Insel der Kanaren und für deutschsprachige Immobilienkäufer und -besitzer eine der relevantesten Inseln des Archipels.

Legalium betreut Gran-Canaria-Mandate von einem eigenen Büro in Maspalomas/Sonnenland aus.

Immobilienkäufe im Süden der Insel, Erbschaften und steuerliche Einordnungen werden dort vollständig begleitet.

fuerteventura

Fuerteventura — Tätigkeitsgebiet mit eigenem Büro

Fuerteventura ist die flächenmäßig zweitgrößte der Kanarischen Inseln und verzeichnet wachsende Nachfrage aus dem DACH-Raum.

Legalium ist mit einem eigenen Büro in La Oliva präsent und begleitet dort Immobilientransaktionen, Erbschaften und Investitionsvorhaben.

arbeitsweise

Wie Kanaren-Mandate betreut werden

Mandate auf den Kanarischen Inseln beginnen in der Regel mit einem Erstgespräch per Telefon oder Videokonferenz. Das ermöglicht eine erste Einordnung des Sachverhalts, ohne dass Mandanten für das Kennenlerngespräch anreisen müssen. Sobald ein Mandat übernommen wird, übernimmt das Team vor Ort die operative Begleitung — Notartermine, Grundbuchamtgänge, Behördenkontakte.

Mandanten erhalten alle Informationen auf Deutsch: Vertragsentwürfe werden erklärt, steuerliche Konsequenzen benannt, offene Fragen direkt beantwortet. Die Bearbeitung läuft zentral über das Hauptbüro in Los Cristianos und wird von Dietmar Luickhardt persönlich verantwortet.

  • Z
    Direkter Ansprechtpartner auf Deutsch
  • Z
    Physische Präsenz bei Notarterminen
  • Z
    Rechtliche und steuerliche Einordnung in einer Hand
  • Z
    Keine Koordination zwischen getrennten Kanzleien erforderlich

steuer & recht

Kanarisches Recht — die wichtigsten Besonderheiten

Die Kanarischen Inseln sind Teil Spaniens, aber kein Teil des EU-Mehrwertsteuergebiets. Das kanarische Steuersystem kennt statt der IVA den IGIC (Impuesto General Indirecto Canario), der zu erheblich niedrigeren Sätzen erhoben wird. Für Immobilientransaktionen, Bauprojekte und unternehmerische Aktivitäten ergeben sich daraus konkrete Unterschiede.

Im Erbschaftsteuerrecht gilt auf den Kanarischen Inseln ein autonomes Regime, das für nahe Angehörige erhebliche Vergünstigungen vorsieht. Diese regionale Regelung übersteigt die gesamtspanische Grundregelung deutlich und ist für jeden relevant, der auf den Kanaren erbt oder seinen Nachlass vorausschauend gestalten will.

Für unternehmerische Vorhaben bieten die Kanaren zwei besondere Instrumente: die ZEC (Zona Especial Canaria), die unter bestimmten Voraussetzungen einen reduzierten Körperschaftsteuersatz von 4 % ermöglicht, sowie die RIC (Reserva de Inversiones en Canarias), über die ein Teil des Gewinns steuerfrei rückgestellt werden kann, sofern er innerhalb eines bestimmten Zeitraums reinvestiert wird. Legalium ordnet beide Regime im Rahmen von Gründungs- und Investitionsmandaten ein.

p

Legalium begleitet auf den Kanarischen Inseln Immobiliengeschäfte, Erbschaften und Unternehmensgründungen — wenn rechtliche und steuerliche Einordnung gemeinsam gefragt sind. Für laufende Buchhaltung, Routinesteuererklärungen und Gestoría-nahe Dienstleistungen stehen wir nicht zur Verfügung.

Neuigkeiten von den Kanaren

Bleiben Sie zu rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen rund um Immobilien, Erbschaft und Gründung auf den Kanarischen Inseln auf dem Laufenden.

Wenn Recht und Steuer auf den Kanaren zusammen gefragt sind

Gefragt sind wir vor allem bei Vorhaben auf den Kanarischen Inseln, bei denen rechtliche und steuerliche Fragen zusammen betrachtet werden müssen — ein Immobilienkauf, eine Erbschaft oder eine Unternehmensgründung mit echtem Strukturbedarf.

Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura — regionale Unterschiede, eine Kanzlei

Wenn Sie ein Vorhaben auf den Kanarischen Inseln haben, ordnen wir die regionalen Besonderheiten für Ihre Situation ein.

M

Zentrale Spanien

0034 922 788 881

Zentrale Deutschland

0049 971 0927