testament & erbschaft
Testament und Rechtswahl für Spanien-Vermögen
Wer in Spanien lebt oder hier Vermögen hält, kann frühzeitig klären, welches Recht auf den Nachlass angewendet wird — und wie die Abwicklung nach dem Tod verläuft. Diese Entscheidung lässt sich nur zu Lebzeiten treffen, nicht im Nachhinein und nicht durch die Erben.
ausganssituation
Sie leben seit Jahren in Spanien
Aber welches Recht für Ihren Nachlass gilt, ist noch offen
Sie leben seit Jahren in Spanien, besitzen hier eine Immobilie, vielleicht auch ein Bankkonto — und Ihre Kinder oder anderen Angehörigen leben in Deutschland. W
as nach Ihrem Tod gilt, welches Recht angewendet wird, welcher Notar zuständig ist und wie lange das Verfahren dauert: Das hängt von Entscheidungen ab, die Sie noch treffen können.
Wer kein Testament errichtet hat, überlässt diese Fragen dem Gesetz. Das Ergebnis entspricht nicht immer dem, was sich ein Erblasser vorgestellt hat.
einordnung
Die Europäische Erbrechtsverordnung — Grundlage jedes Erbfalls mit Spanien-Bezug
Seit dem 17. August 2015 gilt für alle Erbfälle mit internationalem Bezug in der EU die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO).
Sie legt fest, welches Erbrecht angewendet wird und welche Behörde zuständig ist.
Die Grundregel lautet: Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Wer in Spanien wohnt, unterliegt damit dem spanischen Erbrecht — es sei denn, er hat testamentarisch das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt. Diese Wahl ist nur durch letztwillige Verfügung möglich. Formlos oder nachträglich lässt sie sich nicht treffen.
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Thematische Vertiefung
testament
Mit Testament: Gestaltung und Rechtswahl
Das Testament in Spanien erfüllt zwei Funktionen: Es regelt die Erbfolge nach dem eigenen Willen und ermöglicht die Rechtswahl.
Deutsche Staatsangehörige können nach Art. 22 EuErbVO testamentarisch das deutsche Erbrecht bestimmen. Diese Wahl wirkt sich auf den gesamten Nachlass aus, einschließlich des Pflichtteilsrechts. Deutsches Pflichtteilsrecht ist rein schuldrechtlich — es begründet einen Geldanspruch gegen den Erben, keine Miteigentümerstellung.
Das spanische Pflichtteilsrecht ist dagegen dinglich: Pflichtteilsberechtigte Kinder werden im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen und müssen bei Immobilientransaktionen mitwirken — auch wenn sie im Ausland leben. Wer dies vermeiden möchte, muss zu Lebzeiten handeln.
testament
Ohne Testament: Das Gesetz entscheidet
Wer in Spanien ohne Testament und ohne Rechtswahl stirbt, hinterlässt seinen Erben ein aufwändiges gesetzliches Verfahren.
Zuständig ist der Notar am letzten Wohnsitz des Verstorbenen, der die Erbfolge förmlich feststellen muss.
Dieses Verfahren dauert in der Praxis häufig sechs Monate bis zu einem Jahr, bevor über den Nachlass verfügt werden kann.
Hinzu kommen die strukturellen Konsequenzen des spanischen Erbrechts: Sämtliche Kinder werden automatisch Miteigentümer aller Nachlass-Immobilien.
Ohne gemeinschaftliche Einigung aller Erben ist weder ein Verkauf noch eine anderweitige Verfügung über die Immobilie möglich.
testament
Mit Testament: Der praktische Unterschied
Ein in Spanien errichtetes Testament — oder ein deutsches Testament mit wirksamer Rechtswahl — ermöglicht nach dem Tod eine deutlich zügigere und planbarere Abwicklung des gesamten Nachlasses.
Das spanische Testamentsregister erlaubt die Herausnahme der Testamentsurkunde in der Regel bereits innerhalb von rund 15 Tagen.
Die Umschreibung im Grundbuch kann anschließend unmittelbar eingeleitet werden, ohne weitere gerichtliche Verfahren abwarten zu müssen.
Der Unterschied zwischen einem strukturierten und einem ungeregelten Nachlass ist in der Praxis nicht nur juristischer Natur — er bemisst sich vor allem in Zeit, Kosten und der tatsächlichen Handlungsfähigkeit der Erben.
hinweis
Die Rechtswahl nach EuErbVO ist nur durch letztwillige Verfügung möglich. Eine formlose Erklärung gegenüber einem Notar ohne gleichzeitige Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags ist nicht ausreichend. Wer das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen möchte, muss dies testamentarisch festhalten — und zwar zu Lebzeiten.
steuerliche einordnung
Steuerliche Einordnung
Erbrecht und Erbschaftsteuer folgen in Spanien unterschiedlichen Regeln. Das anwendbare Erbrecht bestimmt die zivilrechtliche Abwicklung.
Die spanische Erbschaftsteuerpflicht ergibt sich dagegen aus dem Belegenheitsprinzip: Wer Immobilien in Spanien hinterlässt, löst damit in der Regel eine spanische Erbschaftsteuerpflicht aus — unabhängig davon, ob deutsches oder spanisches Erbrecht gilt.
Auf den Kanarischen Inseln bestehen eigene regionale Regelungen mit teils erheblichen Freibeträgen für nahe Angehörige.
Die steuerliche Dimension des Nachlasses sollte bei der Testamentsgestaltung mitgedacht werden — sie ist kein nachgelagertes Thema.
Dietmar Luickhardt ist Rechtsanwalt und Steuerberater in einer Person — mit doppelter deutscher und spanischer Qualifikation — und gestaltet Testament, Rechtswahl und steuerliche Struktur des Nachlasses in einem Mandat.
praxisbeobachtung
Was in der Praxis regelmäßig unterschätzt wird
01
Fehlendes Testament, fehlende Rechtswahl.
Es gilt automatisch das spanische Erbrecht mit seinem dinglichen Pflichtteilsrecht — unabhängig davon, was der Erblasser sich vorgestellt hat.
02
Kein Eintrag im spanischen Testamentsregister.
Ein notariell errichtetes Testament entfaltet seine praktische Wirkung nur, wenn es im zentralen Testamentsregister eingetragen ist. Die Eintragung ist kein Automatismus.
03
Annahme, ein deutsches Testament gelte uneingeschränkt.
Auch ein wirksames deutsches Testament muss im spanischen Verfahren formal anerkannt und ggf. übersetzt und apostilliert werden.
04
Pflichtteilsrecht als strukturelles Risiko übersehen.
Das dingliche spanische Pflichtteilsrecht macht alle Kinder zu Grundbucheigentümern — selbst wenn der Erblasser einen Alleinerben einsetzen wollte und das Gegenteil beabsichtigt hat.
Vorsorge für den Erbfall
Wer die Rechtswahl und das Testament frühzeitig regelt, vermeidet spätere Unsicherheit für die Erben. Unser Leitfaden erklärt die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten.
Wenn die Rechtswahl noch zu Lebzeiten geregelt werden kann
Am häufigsten begleiten wir Erblasser mit Immobilien, Konten oder einer grenzüberschreitenden Familiensituation in Spanien, die die Rechtswahl noch zu Lebzeiten regeln möchten. Für diese Fälle ordnen wir ein, welche Testamentsform die spätere Abwicklung tatsächlich verkürzt.
Mit Testament wenige Wochen — ohne Testament über ein Jahr
Wenn Sie Ihr Testament mit Blick auf Ihre Situation in Spanien prüfen oder erstmals errichten möchten, ordnen wir die Rechtswahl für Ihre Situation ein.
