spanisches erbrecht
Erbabwicklung Schritt für Schritt
Wer in Spanien erbt, muss eine Abfolge formal vorgeschriebener Schritte einhalten — von der Beschaffung der Unterlagen über den Notartermin bis zur Eintragung im spanischen Grundbuch. Legalium begleitet diesen Prozess vollständig, rechtlich und steuerlich.
ausgangssituation
Drei Geschwister erben eine Immobilie in Spanien
und niemand hat eine NIE-Nummer
Drei Geschwister erben gemeinsam eine Wohnung in Spanien. Keines der drei hat eine spanische NIE-Nummer.
Das Testament wurde in Deutschland errichtet, ein Notar ist noch nicht beauftragt.
Die sechs Monate bis zur Fälligkeit der spanischen Erbschaftsteuererklärung laufen ab dem Todestag — nicht ab dem Tag, an dem die Familie sich sortiert hat.
In der Praxis verlieren viele Erben in dieser Phase wertvolle Zeit, weil der Ablauf unbekannt ist: welche Dokumente zuerst beschafft werden müssen, wer zuständig ist, wann der Notartermin angesetzt werden kann und was ohne NIE-Nummer schlicht nicht möglich ist.
Der spanische Notar setzt voraus, dass alle Beteiligten vorbereitet ankommen — er stellt die Urkunde aus, koordiniert aber nicht die Beschaffung von Dokumenten, die Fristwahrung oder die steuerliche Einordnung.
Diese Vorbereitung liegt bei den Erben, und sie beginnt mit dem ersten Tag nach dem Erbfall.
einordnung
Der rechtliche Rahmen der Abwicklung
Die Abwicklung einer spanischen Erbschaft richtet sich seit dem 17. August 2015 nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO).
Für den Erbfall zuständig ist grundsätzlich die Behörde am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers – in Spanien übernimmt diese Funktion der Notar am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Das auf den Nachlass anwendbare Recht bestimmt sich ebenfalls nach dem gewöhnlichen Aufenthalt: Hat der Erblasser keinen ausdrücklichen Rechtswahl-Passus in sein Testament aufgenommen, gilt spanisches Erbrecht.
Der Erbnachweis für den spanischen Rechtsverkehr – also für Grundbuch, Bank und Finanzbehörde – erfolgt entweder über das Europäische Nachlasszeugnis (für EU-Staatsangehörige) oder über den deutschen Erbschein mit Apostille.
Schweizer Staatsangehörige benötigen ihren nationalen Erbennachweis mit Apostille, da die Schweiz der EuErbVO nicht beigetreten ist.
thematische vertiefung
Thematische Vertiefung
erbabwicklung
Von der Sterbeurkunde zum Notartermin
Der Prozess beginnt mit der Beschaffung der richtigen Sterbeurkunde. Entscheidend ist hier die internationale Sterbeurkunde – nicht die nationale Kurzform. Parallel dazu ist beim spanischen Zentralregister für letztwillige Verfügungen (Registro General de Actos de Última Voluntad) eine Bescheinigung einzuholen, die belegt, ob und wo ein Testament vorliegt. Besteht kein Testament, wird vor dem Notar eine notarielle Erbenfeststellung (acta de notoriedad) errichtet. Alle beteiligten Erben müssen über eine spanische NIE-Nummer verfügen; wer nicht persönlich erscheinen kann, erteilt eine notariell beglaubigte Vollmacht.
Der Kern der Abwicklung ist der Termin beim spanischen Notar: Hier wird die Erbannahmeurkunde (escritura de aceptación de herencia) unterzeichnet. Dieses Dokument enthält die vollständige Auflistung der Nachlassgegenstände, die Identität aller Erben, die rechtliche Grundlage der Erbfolge und – soweit vorhanden – eine Erbteilung. Die Erbannahmeurkunde ist die Grundlage für alle nachfolgenden Schritte.
grundbuch
Grundbuchumschreibung und Abschluss
Nach dem Notartermin und nach Nachweis der geleisteten Erbschaftsteuerzahlung kann die Immobilie im spanischen Grundbuch (Registro de la Propiedad) auf die Erben umgeschrieben werden. Ohne diese Eintragung sind die Erben gegenüber Dritten nicht als Eigentümer ausgewiesen – die Immobilie lässt sich weder rechtssicher veräußern noch belasten. Parallel zur Umschreibung ist die gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalía) fällig, sofern die Immobilie an Wert gewonnen hat. Offene Schulden des Erblassers, bestehende Mietverträge oder laufende Versicherungen sind ebenfalls im Rahmen der Abwicklung zu prüfen und zu klären.
hinweis
Wer die Frist von sechs Monaten nicht einhalten kann, sollte innerhalb der ersten fünf Monate einen Verlängerungsantrag stellen. Ein versäumter Antrag führt zu Zinsen und Zuschlägen, die bei rechtzeitiger Reaktion vollständig vermeidbar gewesen wären.
steuerliche einordnung
Steuerliche Einordnung
Die steuerlichen Pflichten bei einer spanischen Erbschaft entstehen mit dem Todestag und richten sich nach dem Belegenheitsprinzip: In Spanien belegene Vermögenswerte unterliegen der spanischen Erbschaftsteuer, unabhängig davon, in welchem Land die Erben ansässig sind.
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung beträgt sechs Monate. Auf den Kanarischen Inseln gelten regional besonders günstige Vergünstigungen für direkte Angehörige und Ehegatten — ein Umstand, der die steuerliche Einordnung von Beginn an zu einem integralen Teil der Mandatsbearbeitung macht.
Nicht-Residenten benötigen häufig einen steuerlichen Vertreter in Spanien.
Ob ein deutsches Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommt, hängt von der steuerlichen Ansässigkeit des Erben und der Art des Nachlassvermögens ab.
Dietmar Luickhardt ist Rechtsanwalt und Steuerberater in einer Person — mit doppelter deutscher und spanischer Qualifikation — und begleitet die rechtliche wie steuerliche Abwicklung im selben Mandat, ohne dass Erben zwischen zwei separaten Beratern koordinieren müssen.
praxisbeobachtung
Was häufig unterschätzt wird
Wo die Abwicklung ins Stocken gerät
01
Nationale statt internationale Sterbeurkunde.
Viele Standesämter stellen standardmäßig die nationale Kurzform aus. Im spanischen Nachlassverfahren wird ausschließlich die internationale Sterbeurkunde anerkannt.
02
Keine NIE-Nummer vorhanden.
Erben ohne NIE-Nummer können keine Erbannahmeurkunde unterzeichnen und keinen Steuerpflichten nachkommen. Die Beschaffung kostet Zeit – die in den sechs Monaten fehlt.
03
Erbschaft angenommen, ohne Schulden zu prüfen.
In Spanien gilt das Erbrecht der unbeschränkten Haftung, solange keine Annahme unter Inventarvorbehalt (beneficio de inventario) erklärt wird. Eine vorschnelle Annahme kann zur Haftung für Schulden des Erblassers führen.
04
Ablauf des Europäischen Nachlasszeugnisses übersehen.
Das ENZ hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Beglaubigte Abschriften verlieren nach Ablauf dieser Frist ihre Beweiskraft – eine Fristverlängerung ist rechtzeitig zu beantragen.
05
Grundbuchumschreibung aufgeschoben.
Solange die Immobilie nicht im Grundbuch auf die Erben eingetragen ist, sind alle Verfügungsrechte eingeschränkt – auch wenn die Erbschaft steuerlich bereits abgewickelt ist.
Der Ablauf der Erbabwicklung
Von der Sterbeurkunde bis zur Grundbucheintragung folgt die Erbabwicklung in Spanien einem festen Ablauf. Unser Leitfaden zeigt jeden Schritt im Zusammenhang.
Wenn mehrere Schritte koordiniert werden müssen
Für uns typisch sind Erbfälle, die mehrere Schritte umfassen — Sterbeurkunde, Erbennachweis, Steuererklärung und Grundbuchumschreibung. Für diese Fälle begleiten wir den gesamten Prozess koordiniert, statt jeden Schritt einzeln zu beauftragen.
Vom ersten Dokument bis zur Grundbuchumschreibung — ein koordinierter Prozess
Wenn Sie einen Erbfall mit Spanien-Bezug zu klären haben, ordnen wir die einzelnen Schritte für Ihre konkrete Situation ein.
