Immobilienschenkung vor dem Erbfall in Spanien

Aktualisiert am: 5 September, 2026

Steuerliche und erbrechtliche Fallstricke

Die Schenkung einer spanischen Immobilie an die Kinder noch zu Lebzeiten ist in der Praxis weit verbreitet, sollte aber nie ohne vorherige steuerliche Berechnung erfolgen, da gleich drei Abgaben ausgelöst werden können: die Veräußerungssteuer auf den fiktiven Wertzuwachs, die gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalía) und die Schenkungsteuer selbst.

Regionale Vergünstigungen bei der Schenkungsteuer

In mehreren Regionen, darunter Mallorca, Ibiza, Teneriffa, Gran Canaria, Andalusien und Valencia, bestehen spürbare Vergünstigungen bei der Schenkungsteuer für Schenkungen an Kinder.

Warum das Berliner Testament besondere Vorsicht erfordert

Ein Punkt wird häufig übersehen: Existiert ein Berliner Testament oder ein deutscher Erbvertrag, und wird die spanische Immobilie noch zu Lebzeiten einem der Miterben geschenkt, können die übrigen testamentarisch bedachten Miterben dadurch faktisch vermögenslos gestellt werden. Das kann später zu Pflichtteilsansprüchen und Anfechtungen führen, die sich mit einer vorausschauenden Gestaltung vermeiden lassen.

Wer eine Immobilienschenkung in Spanien plant, sollte deshalb nicht nur die Steuerlast, sondern auch die erbrechtlichen Folgen für alle testamentarisch Bedachten vorab durchdenken lassen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Schenkungsplanung stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.

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Veröffentlicht am: 8 Aug., 2024