Festpreisvereinbarung – precio cerrado
Wer in Spanien ein Eigenheim neu bauen, renovieren oder erweitern lässt, sollte auf eine Festpreisvereinbarung bestehen, den sogenannten precio cerrado. Das gilt gleichermaßen für den klassischen Neubau wie für schlüsselfertiges Bauen (llave en mano).
Warum der Festpreis rechtlich geschützt ist
Nach Artikel 1593 des spanischen Zivilgesetzbuchs und der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann ein Bauunternehmer keinen höheren Preis verlangen, selbst wenn sich Arbeits- oder Materialaufwand nachträglich erhöht, solange der Eigentümer der Preissteigerung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Woraum bei der Vertragsgestaltung zu achten ist
Bereits bei Vertragsschluss sollte deshalb darauf geachtet werden, dass der Vertrag den Festpreis eindeutig festhält und keine Öffnungsklausel enthält, die eine spätere einseitige Preisanpassung durch den Bauunternehmer ermöglichen würde.
Wer eine Festpreisvereinbarung für ein Bauvorhaben in Spanien abschließt, sollte den Vertrag deshalb vorab rechtlich prüfen lassen, statt sich auf die mündliche Zusage eines Festpreises zu verlassen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Bauvorhabens in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.
