Die neue Heilungsmöglichkeit
Für Time-Share-Verträge, die nach dem 15. Dezember 1998 geschlossen wurden, hat sich die Rechtslage zur gerichtlichen Auflösung durch das Urteil STS 1522/2025 vom 30. Oktober 2025 grundlegend verändert.
Die Heilung durch korrigierende notarielle Urkunde
Time-Share-Betreiber können fehlerhafte Verträge seither durch eine korrigierende notarielle Urkunde, die im Grundbuch eingetragen wird, nachträglich heilen und damit eine gerichtliche Auflösung verhindern. Das gilt selbst dann, wenn die ursprüngliche Vertragslaufzeit mehr als 50 Jahre betrug, solange sie bestimmt war, sowie für das sogenannte Floating System, wenn die betroffene Immobilie eindeutig definiert ist.
Was das für eine Rückforderung bedeutet
Wird der Vertrag durch die Heilung wirksam und damit nicht gerichtlich aufgelöst, entfällt in der Regel auch die Möglichkeit, den anteiligen Kaufpreis zurückzufordern, dieser Zusammenhang war bereits durch frühere Urteile vorgezeichnet.
Wer einen Time-Share-Vertrag aus dieser Zeit anfechten möchte, sollte deshalb zunächst prüfen lassen, ob der jeweilige Betreiber bereits eine korrigierende Urkunde für den eigenen Vertrag erstellt hat.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Time-Share-Vertrags in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
