Wer was bezahlt
Eine Hypothek in Spanien entsteht mit der Eintragung im Grundbuch und dient in der Regel der Absicherung eines Bankdarlehens zum Immobilienerwerb. Nach einem langjährigen Rechtsstreit hat der spanische Oberste Gerichtshof 2019 die Kostenverteilung zwischen Bank und Darlehensnehmer verbindlich geklärt.
Wer welche Kosten trägt
Der Immobilienkäufer trägt die Kosten des Wertgutachtens, die Bank trägt die Dokumentensteuer auf die Hypothek sowie die Grundbuchkosten. Die Notarkosten werden hälftig geteilt. Die spätere Löschung der Hypothek nach vollständiger Rückzahlung geht wiederum zulasten des Darlehensnehmers.
Ein Rechenbeispiel
Bei einer Hypothek von 150.000 Euro fallen beispielhaft rund 5.300 Euro an Nebenkosten an, davon etwa 3.500 Euro Dokumentensteuer, abhängig von der jeweiligen Region, sowie rund 980 Euro Notarkosten, 440 Euro Grundbuchkosten und 380 Euro für die Gestoría.
Wer eine Immobilie in Spanien mit Hypothek finanziert, sollte diese Nebenkosten von Beginn an in die Gesamtkalkulation einbeziehen, nicht nur den reinen Kaufpreis.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Finanzierung in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
