Baumangelhaftung für Neubauten in Spanien
Das LOE, die Ley de Ordenación de la Edificación, regelt seit 1999 die Haftung für Baumängel bei Neubauten in Spanien. Käufer einer neuen Immobilie erhalten dadurch bis zu zehn Jahre nach Fertigstellung Haftungsansprüche gegen die am Bau Beteiligten, wenn wesentliche strukturelle Mängel auftreten.
Wer nach dem LOE geschützt ist
Geschützt ist nicht nur der ursprüngliche Bauherr, sondern auch jeder nachfolgende Käufer der Immobilie, selbst wenn dieser kein direktes Vertragsverhältnis zu den am Bau Beteiligten hat. Erfasst wird ausdrücklich die Wohnraumbebauung als Schutzgegenstand des Gesetzes.
Warum das auch beim Kauf vom Bauträger relevant ist
Gerade beim Kauf einer schlüsselfertigen Immobilie von einem Bauträger, etwa in einem Resort auf Mallorca, greift der Schutz des LOE in vollem Umfang, da der Käufer in der Regel kein direktes Vertragsverhältnis zum ausführenden Bauunternehmen hat, sondern nur zum Bauträger als Grundstückseigentümer. Dieser Käufer kann deshalb keinen eigenen Sicherungseinbehalt gegenüber dem Bauunternehmen geltend machen, ist aber über das LOE trotzdem abgesichert.
Wer eine Neubauimmobilie in Spanien kauft, sollte deshalb vor der Unterschrift prüfen lassen, welche der drei Fristen für den jeweiligen Mangeltyp greift, statt sich pauschal auf zehn Jahre Absicherung zu verlassen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Neubaukaufs in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.
