Wann die Matrikulationssteuer anfällt
Für Yachten, die dauerhaft in einem spanischen Hafen liegen, kann die spanische Matrikulationssteuer (Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte) anfallen. Eine ausländisch beflaggte Yacht eines im Ausland wohnhaften Eigners ist grundsätzlich nicht steuerpflichtig — ändert sich die Wohnsitzsituation, etwa durch einen Immobilienkauf in Spanien, kann sich das jedoch verschieben.
Wird die Yacht chartertätig genutzt, ist diese Tätigkeit bei der zuständigen Hafenbehörde anzeigepflichtig; unter bestimmten Umständen kann daraus sogar eine steuerlich relevante Betriebsstätte entstehen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihre Yacht in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
