Eigentumsvorbehalt oder Leasing beim Verkauf nach Spanien

Aktualisiert am: 22 September, 2026

Die strategische Wahl

Deutsche Unternehmen, die Industriegüter nach Spanien liefern, stehen häufig vor der Frage: direkter Verkauf unter Eigentumsvorbehalt oder Leasing?

Der Eigentumsvorbehalt sichert den Zulieferer ab, ist in Spanien aber nur wirksam, wenn er im Register für bewegliche Güter eingetragen wird — nur so erkennen Dritte, dass der Käufer zwar Besitzer, aber noch nicht Eigentümer ist.

Leasing bietet dem Verkäufer eine ähnliche Absicherung, kann für den spanischen Käufer aber steuerlich ungünstiger sein als ein direkter, finanzierter Erwerb — insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen mit vorteilhaften Abschreibungsregeln. 

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Vertragsgestaltung Ihres Spanien-Geschäfts stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.

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Veröffentlicht am: 26 Dez., 2021