Was dort eingetragen wird
Anders als das Grundbuch, das ausschließlich Immobilien erfasst, dokumentiert das spanische Register für bewegliche Güter (Registro de Bienes Muebles) Eigentumsrechte und Sicherheiten an beweglichen Wirtschaftsgütern: Schiffe, Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, Industriemaschinen, aber auch Eigentumsvorbehalte, Mobiliarhypotheken, Leasingverträge und sogar hinterlegte Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Art des Guts: Flugzeuge und Urheberrechte werden zentral in Madrid eingetragen, Schiffe am Ort ihrer Registrierung, Industriemaschinen und Fertigungsanlagen am Ort der Betriebsstätte.
Auch eine auf einem Dach installierte Photovoltaikanlage lässt sich mit Eigentumsvorbehalt in diesem Register eintragen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Eintragung Ihrer beweglichen Güter in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
