Register für bewegliche Güter in Spanien

Aktualisiert am: 23 September, 2026

Was dort eingetragen wird

Anders als das Grundbuch, das ausschließlich Immobilien erfasst, dokumentiert das spanische Register für bewegliche Güter (Registro de Bienes Muebles) Eigentumsrechte und Sicherheiten an beweglichen Wirtschaftsgütern: Schiffe, Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, Industriemaschinen, aber auch Eigentumsvorbehalte, Mobiliarhypotheken, Leasingverträge und sogar hinterlegte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Art des Guts: Flugzeuge und Urheberrechte werden zentral in Madrid eingetragen, Schiffe am Ort ihrer Registrierung, Industriemaschinen und Fertigungsanlagen am Ort der Betriebsstätte.

Auch eine auf einem Dach installierte Photovoltaikanlage lässt sich mit Eigentumsvorbehalt in diesem Register eintragen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Eintragung Ihrer beweglichen Güter in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.

M

Zentrale Spanien

0034 922 788 881

Zentrale Deutschland

0049 971 0927

Veröffentlicht am: 19 Juli, 2018