warum auch die Bank haften kann
Beim Immobilienkauf auf Plan (compra sobre plano) wird die Anzahlung häufig vor Fertigstellung der Immobilie geleistet — mit dem Risiko, dass der Bauträger insolvent wird, bevor er liefert. Ein wegweisendes Urteil des spanischen Obersten Gerichts (Tribunal Supremo) hat klargestellt: In solchen Fällen kann nicht nur der Bauträger, sondern auch die finanzierende Bank haften.
die Rechtsgrundlage: Bankbürgschaft für die Anzahlung
Grundlage ist das spanische Gesetz zur Absicherung von Anzahlungen beim Immobilienkauf (Ley 57/1968, seit dem 1. Januar 2016 in reformierter Form fortgeführt. Banken, die den Bauträger mit einer Hypothekenfinanzierung ausstatten, sind danach verpflichtet, für Anzahlungen der Käufer eine Bankbürgschaft oder eine Ausfallversicherung zu verlangen. Versäumt die Bank das, kann sie für die verlorene Anzahlung selbst in Haftung genommen werden — nicht nur der insolvente Bauträger.
warum das für Käufer praktisch wichtig ist
Ist der Bauträger insolvent, läuft eine Klage gegen ihn häufig ins Leere. Die Haftung der finanzierenden Bank eröffnet in solchen Fällen einen zweiten, oft aussichtsreicheren Weg zur Rückforderung — sofern sich nachweisen lässt, dass die Bank ihrer Bürgschaftspflicht nicht nachgekommen ist.
Wer eine Immobilie auf Plan kauft, sollte deshalb bereits bei der Anzahlung auf einen Bankaval oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis bestehen — und diesen nicht erst einfordern, wenn der Bauträger bereits in Schwierigkeiten steckt. Mehr zur rechtlichen Einordnung von Arras-Rücktritt und Kaufkonflikten auf unserer Themenseite.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Falls beim Immobilienkauf auf Plan stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
